Ausführliche Hinweise für Lehrbeauftragte
Wir freuen uns üner Ihr Interesse an einem Lehrauftrag an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. In den folgenden Drop-Downs haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Lehrauftrag, zum Lehrprogramm an der Universität und zu den organisatorischen Rahmenbedingungen zusammengestellt.
Lehraufträge an der Universität Speyer werden im Regelfall jeweils in der vorangehenden vorlesungsfreien Zeit erteilt, für das Wintersemester also im August/September und für das Sommersemester im Februar/März. Der Lehrbetrieb an der Universität Speyer beginnt im Sommersemester am 1. Mai und endet am 31. Juli. Im Wintersemester beginnt er am 1. November und endet am 31. Januar. An den ersten beiden Tagen des Semesters können wegen der Feiertage (1.Mai/1. November) und aufgrund von Einführungsveranstaltungen keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Der Lehrbetrieb beginnt somit frühestens am 2. Werktag im Mai bzw. November. Vorlesungspausen entnehmen Sie bitte der Zeittafel für das laufende Semester. Bitte passen Sie Ihre Terminplanung unseren Rahmenbedingungen. Die Zeittafel für das laufende Semester wird rechtzeitig bereitgestellt auf der Homepage der Universität unter
https://www.uni-speyer.de/service/studierende/termine-und-fristen/zeitplan
Für die Planung des Angebots eines Semesters tritt der Universität regelmäßig in jedem Semester an Lehrbeauftragte und mögliche neue Lehrbeauftragte heran mit der Bitte, ihre Vorschläge für das kommende Semester mitzuteilen. Angaben über den Titel der Veranstaltung, organisatorische Rahmendaten und - bei neuen Lehrbeauftragten - zu den persönlichen Daten erbitten wir möglichst auf elektronischem Wege. Unter
https://www.uni-speyer.de/lehrende-lernende-und-ehemalige/lehrende/informationen-fuer-lehrende
werden die Ankündigungsformulare rechtzeitig vor der Abfrage des Lehrangebotes für das jeweils kommende Semester eingestellt. Bitte achten Sie beim Ausfüllen darauf, dass der Titel Ihrer Lehrveranstaltung eingängig ist. Bitte übersenden Sie diese Formulare ausgefüllt an Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen Dingen rund um den Lehrauftrag, Frau Ilona Werner, E-Mail: iwerner@uni-speyer.de, Tel.: 06232/654-248.
Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ist die einzige post-universitäre Universität in der Bundesrepublik Deutschland. Sie versteht sich als Zentrum der Verwaltungswissenschaften in Forschung, Lehre und Weiterbildung. Ihr obliegt durch weiterbildendes, fachbezogenes und fachübergreifendes, interdisziplinäres Studium die verwaltungswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Wichtigste Kennzeichen der Universität sind ihre Wissenschaftlichkeit und ihr Praxisbezug, ihre Interdisziplinarität und ihr Charakter als nationales und internationales Begegnungsforum.
Das verwaltungswissenschaftliche Studium an der Universität Speyer ist ein post-universitäres Studium, das die Universität in mehreren Formen anbietet. Seit 1950 liegt der Schwerpunkt bei einem einsemestrigen verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudium insbesondere für Rechtsreferendarinnen und -referendare. Im Sommer 1976 trat das einjährige Aufbaustudium hinzu, das Absolventinnen und Absolventen der Rechts-, Wirtschaft- und Sozialwissenschaften den Erwerb eines Magisters der Verwaltungswissenschaften (Mag. rer. publ.) ermöglicht. Im Rahmen der Hochschulreformen und des Bologna-Prozesses hat die Universität Speyer Masterprogramme entwickelt. Seit 2011 wird ein Master of Arts in Public Administration angeboten. 2012 trat ein viersemestriger, berufsbegleitenden Masterstudiengang (Master of Public Administration (M.P.A.) Wissenschaftsmanagement für Angehörige von Hochschul- und Wissenschaftsverwaltungen hinzu. Seit dem Wintersemester 2014/2015 wird ein LL.M.-Studiengang "Staat und Verwaltung in Europa" angeboten, der sich insbesondere an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare richtet. Seit 2020 wird das verwaltungswissenschaftliche Ergönzungsstudium immer mehr für weitere Personengruppen wie technische Referendarinnen und Referendare, Trainees oder Teilnehmende im Rahmen von Mico-Credential-Qualifizierungen geöffnet. Mehr Informationen über das Studienangebot, aktuelle Lehrveranstaltungen, das Weiterbildungsprogramm und das Forschungsprofil finden sich auf der Homepage der Universität Speyer.
Die Lehre an der Universität Speyer ist gekennzeichnet durch Praxisbezug, Interdisziplinarität und Kleingruppenarbeit. Projektbezogene Arbeitsgemeinschaften sind wie die Seminare Pflichtveranstaltungen in allen Studiengängen. Für Seminare und Arbeitsgemeinschaften gilt eine begrenzte Teilnehmerzahl, die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht übersteigen sollte. In Vorlesungen, Kolloquien und Übungen ist die Teilnehmerzahl nicht beschränkt. Die Lehrenden im Bereich von Kolloquien und Vorlesungen werden gebeten, Teilnehmerlisten fortlaufend über den ganzen Semesterbetrieb zu führen und diese der Universität (Studierendensekretariat) nach Abschluss des Semesters zuzuleiten. Vorbereitete Teilnehmerlisten finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link:
https://www.uni-speyer.de/lehrende-lernende-und-ehemalige/lehrende/informationen-fuer-lehrende
- Seminare sind die wissenschaftlichen Hauptveranstaltungen der Universität. Hier werden von den Studierenden ausschließlich unter Leitung einer Professorin oder eines Professors spezielle Problemgebiete oder Fragestellungen wissenschaftlich vertieft bearbeitet. Meist steht das Seminar unter einem Gesamtthema, das einem ausgewählten Problemkreis aus der Wissenschaft und/oder Praxis gewidmet ist. In der Regel ist eine schriftliche Hausarbeit zu einem Einzelthema nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten anzufertigen und ein Referat zu diesem Thema zu halten, über das dann während des Seminars diskutiert wird. Hierbei wird von den Referierenden insbesondere die Verteidigung ihrer Thesen erwartet. Die Referate oder deren Gliederung nebst Thesen und Literaturhinweisen werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern oft eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorgelegt. Es können Aufgaben gestellt werden, die sowohl von einem Einzelnen als auch in Gruppenarbeit zu lösen sind. Seminare werden an der Universität Speyer in der Regel als Veranstaltungen mit drei Semesterwochenstunden angeboten.
- Projektbezogene Arbeitsgemeinschaften sind die praxisbezogenen Hauptveranstaltungen im Lehrprogramm der Universität Speyer. Sie werden wesentlich durch die Lehrbeauftragten an der Universität gestaltet und ermöglichen eine sehr intensive, interaktive und praxisorientierte Lehre, in der in Kleingruppen kleine Praxisprojekte durchgeführt werden. Diese haben ein konkretes Verwaltungsproblem oder einen abgeschlossenen Verwaltungsvorgang zum Gegenstand. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen diese Praxisprojekte auf dem Wege der kritischen nachfolgenden Analyse des Entscheidungsproblems (Projektanalyse, Planspiel, Evaluations- und Begleitforschung) oder im Wege einer selbständig mit verteilten Rollen vorbereiteten Problemlösung bearbeiten. So wird in den Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften das Verständnis für Entscheidungssituationen bei komplexen Verwaltungsproblemen entwickelt und exemplarisch in die Probleme praktischen Verwaltungshandelns eingeführt. Auch Projektbezogene Arbeitsgemeinschaften werden üblicherweise als Veranstaltungen mit drei Semesterwochenstunden angeboten.
Die Leistungen in Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften bestehen aus mündlich in der Gruppe oder vor interessierten Anwendern präsentierten Ergebnissen, die auch schriftlich festzuhalten sind. Die Leiterin oder der Leiter der Arbeitsgemeinschaft stellt Einzelnen oder Teilgruppen Aufgaben, die zu einem Gesamtergebnis in der Gruppe integriert werden. Neben der Bewertung von Gruppenleistungen sind immer auch individualisierbare mündliche und schriftliche Teilleistungen zu erbringen und zu bewerten. Die mündlichen und schriftlichen Leistungen stellen die Grundlage für die Abschlussnote dar. - Veranstaltungen ohne Zugangsbegrenzung sind neben der Vorlesung das Kolloquium und die Übung. In Kolloquien werden ausgewählte Problemkreise aus Wissenschaft und Praxis vertieft behandelt. Dabei ist das Kolloquium regelmäßig breiter als ein Seminar angelegt. Das jeweilige Thema wird durch ein Kurzreferat der Dozentin oder des Dozenten oder einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers eingeleitet und durch Lehrgespräche und Diskussionen weiter erarbeitet. Leistungen sind Kurzreferate (ca. 15 Minuten) und die regelmäßige mündliche Mitarbeit während des ganzen Semesters.
Übungen haben den Zweck - auf einem breiter angelegten Gebiet als in Seminaren oder projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften - Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und zu vertiefen, den Lehrstoff zu wiederholen und zu ergänzen. Bearbeitungstechniken werden anhand von Fallbeispielen, Aktenvorträgen und Klausuren eingeübt. Leistungen sind mehrstündige Klausuren und die mündliche Mitarbeit während des gesamten Semesters einschließlich Aktenvorträge.
Zum Wintersemester 2024/25 wurde das Studienangebot der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften grundlegend reformiert. Dies betrifft sowohl die Modularisierung aller Studienangebote als auch die zeitliche Organisationsform des Studiums. Alle Lehrinhalte basieren auf den Kompetenzen, die von den Beschäftigten einer modernen öffentlichen Verwaltung nachgefragt werden, und wurden in enger Abstimmung mit den Trägern der Universität Speyer - also mit Bund und Ländern - erarbeitet.
► | Modularisierung des Studienangebots |
Der größte Teil des Studienangebots der Universität wird in modularer Form angeboten. Das ermöglicht eine klare Profilbildung nach Interessenschwerpunkten und erleichtert die Anerkennung von während des Speyer-Semesters erworbenen Qualifikationen in anderen Programme.
Ein Modul ist eine Lehreinheit, die aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen mit einem gemeinsamen Lernziel besteht. Ein Modul dauert in der Regel ein Semester und endet zumeist mit einer Prüfung (Hausarbeit, mündliche Prüfung, Klausur...). In einzelnen Modulen, in denen die angestrebte Qualifikation auf andere Art und Weise nachgewiesen werden kann, wird auf eine Prüfung verzichtet.
Einige Module bestehen aus einem festen Kanon an Lehrveranstaltungen, teilweise bestehen innerhalb der Module aber auch Auswahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Lehrveranstaltungen. Dies wird in jedem Studiengang für dessen Module eigens ausgewiesen.
► | Zeitliche Verblockung der Module |
Die Lehrinhalte werden nicht nur thematisch modularisiert, sondern in der Regel auch zeitlich "en bloc“ vermittelt.
Die einzelnen Module sind in der Regel in zwei jeweils zweiwöchigen „Lernsprints“ strukturiert. Im ersten Lernsprint stehen die fachlichen Grundlage des Moduls im Vordergrund. Nach einer mindestens zweiwöchigen Pause fokussiert dann der zweite Lernsprint dann die wissenschaftliche Vertiefung des Modulgegenstands; aus diesem Grund konzentrieren sich hier die angebotenen Seminare und projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften.
Innerhalb eines Lernsprints werden die einzelnen Lehrveranstaltungen montags, dienstags, mittwochs und donnerstags jeweils am Vormittag (9.00 bis 12.15 Uhr) oder am Nachmittag (13.00 bis 16.15 Uhr) halbtägig durchgeführt.
Dieses Blockmodell bietet nicht nur didaktisch eine deutlich größere Tiefe als herkömmliche wöchentliche Veranstaltungen, sondern ermöglicht auch den Einsatz innovativer Lehrformate. Lehrende und Studierende wachsen im intensiven Austausch zu effektiven Lernteams zusammen. Die Studierenden profitieren von kontinuierlichem individuellem Feedback auf Augenhöhe.
I. | Die zeitliche Verblockung erfordert für die meisten Lehrveranslatungen klare und bindende Terminvorgaben seitens der Universität. In jedem Semester werden im Lehrplanungprozeß für die einzelnen Module in Abhängigkeit zu den kalendarischen Besonderheiten des jeweiligen Jahres präzise Terminkorridore definiert. In diese werden dann die Vorlesungen, Kolloquien, Übungen Seminare und Arbeitsgemeinschaften des Moduls in der Reihenfolge 'einführende Veranstaltungen' und 'vertiefende Veranstaltungen' eingruppiert und Räumen zugeordnet. |
II. | Selbstverständlich gibt es auch weiterhin einzelne Veranstaltungen, bei denen sich aus didaktischen Gründen eine zeitliche Verblockung verbietet (Sprach- und Rhetorikkurse, Vorbereitungskurse für das zweite juristische Staatsexamen etc.). Diese Veranstaltungen finden weiterhin in einem wöchentlichem oder zweiwöchigem Rythmus statt und finden nach dem Nachmittagsblock (also nach 16.15 Uhr) oder Freitags (insbesondere die Landesübungen für Rechtsreferendarinnen und -referendare) statt. |
Ausfallende Lehrveranstaltungen müssen nachgeholt werden, um das Lehrprogramm sicher zu stellen. Ein Ausfall wegen Feiertagen oder Pfingst- bzw. Weihnachtsferien fällt nicht unter diese Regelung.
Ansprechpartnerin bei Fragen zur Vergabe von Räumen ist vor Beginn der Vorlesungszeit Frau Ilona Werner (Tel.: 06232/654-248, E-Mail: iwerner@uni-speyer.de) und während der Vorlesungszeit Herr Harald Stephani (Tel.: 06232/ 654-220, E-Mail: hstephani@uni-speyer.de) abzustimm
► | Exemplarisches Zeitschema eines Semesters |
Die folgende Grafik bezieht sich nicht auf ein konkretes Semester, sondern dient nur der schematischen Veranschaulichung:
Wochen 1 & 2* | Wochen 3 & 4* | Woche 5 & 6* | Woche 7 | |
09.00 - 12.15 | Grundlagenkurse Modul A | Grundlagenkurse Modul C | Grundlagenkurse Modul E | Lese- und Ex- |
13.00 - 16.15 | Grundlagenkurse Modul B | Grundlagenkurse Modul D | Grundlagenkurse Modul F | |
16.30 - 21.30 | Sprachkurse / Softskills / Examensvorbereitung (für Rechtsreferendare) im Wochen- oder Zweiwochenrhythmus, Fr. (in Einzelfällen auch Sa.) Landesübungen | |||
Wochen 8 & 9* | Wochen 10 & 11* | Woche 12* | ||
09.00 - 12.15 | Vertiefungskurse Modul A | Vertiefungskurse Modul C | Vertiefungskurse Modul E | |
13.00 - 16.15 | Vertiefungskurse Modul B | Vertiefungskurse Modul D | Vertiefungskurse Modul F | |
16.30 - 21.30 | Sprachkurse / Softskills / Examensvorbereitung (für Rechtsreferendare) im Wochen- oder Zweiwochenrhythmus, Fr. (in Einzelfällen auch Sa.) Landesübungen | |||
* Mo. bis Do. |
Ansprechpartnerin für die Vergabe von Zeiten und Räumen für die Lehrveranstaltungen ist vor Semesterbeginn Frau Ilona Werner (Tel.: 06232/654-248, E-Mail: iwerner@uni-speyer.de). Verlegungen von Lehrveranstaltungsterminen werfen für uns und die Studierenden große organisatorische Probleme auf. Sie sind deshalb falls irgend möglich zu vermeiden. Sollte es im Semester trotzdem notwendig sein, einen Veranstaltungstermin oder Veranstaltungsraum im Einzelfall zu verlegen, so bitten wir darum, die Verlegung nach Rücksprache mit den betroffenen Studierenden mit Herrn Harald Stephani (Tel.: 06232/ 654-220, E-Mail: hstephani@uni-speyer.de) abzustimmen. Kurzfristige Blockungen und umfangreiche Verlegungen mit Kollisionsgefahr zu Pflicht- und Modulangeboten sprechen Sie bitte zusätzlich im Vorgriff mit uns ab.
Ausfallende Lehrveranstaltungen müssen nachgeholt werden, um das Lehrprogramm sicher zu stellen. Ein Ausfall wegen Feiertagen oder Pfingst- bzw. Weihnachtsferien fällt nicht unter diese Regelung.
Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis ist die wichtigste Orientierungshilfe für unsere Studierenden. Hier werden - über den bloßen Titel und die Termine einer Lehrveranstaltung hinaus - nähere Angaben zur Thematik, zu den Lehr- und Lernzielen, zum Konzept der Veranstaltung und zu einführender Literatur gemacht. Das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis des aktuellen Semesters ist jeweils auf der Homepage der Universität abrufbar unter der Adresse
https://www.uni-speyer.de/studium/im-semester/vorlesungsverzeichnis
Mit der Erteilung des Lehrauftrags werden bis zu dem in der Lehrauftragserteilung genannten Termin Angaben für das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis (Vorinformationen) von allen Lehrbeauftragten erbeten. Das hierfür zu verwendende Formular können Sie abrufen unter
https://www.uni-speyer.de/lehrende-lernende-und-ehemalige/lehrende/informationen-fuer-lehrende
Dort sind auch weitere Hinweise zum Ausfüllen und elektronischen Versenden des Formulars abrufbar. Sie können diese Vorinformationen per E-Mail an Frau Martina Böhm (mboehm@uni-speyer.de) oder Frau Tamara Schwarzmüller (tamara.schwarzmueller@uni-speyer.de) bis zu dem in der Lehrauftragserteilung genannten Termin senden. Das rechtzeitige Vorliegen dieser Vorinformationen wird für die Einplanung Ihrer Lehrveranstaltungen vorausgesetzt. Diese Informationen benötigen wir zum einen für die Präsentation unseres Lehrangebotes im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis. Zum anderen erleichtern Sie den Studierenden eine effiziente individuelle Studienplanung.
Wir möchten weiterhin die Namen aller unserer Dozentinnen und Dozenten und ihre Kontaktadressen auf unserer Homepage veröffentlichen. Sie machen einen wesentlichen Teil unseres Profils in der Lehre aus. Des Weiteren erleichtert die Veröffentlichung den Studierenden die Kontaktaufnahme mit den Dozentinnen und Dozenten. Falls eine solche Veröffentlichung nicht gewünscht wird, bitten wir um entsprechende Mitteilung zusammen mit der Bestätigung des Lehrauftrags.
Als Ansprechpartnerin für Rückfragen zum Themenbereich Vorlesungsverzeichnis steht Frau Ilona Werner (Tel.: 06232/654-248; E-Mail: iwerner@uni-speyer.de) gerne zur Verfügung.
Die Belegung von Modulen und Lehrveranstaltungen durch die Studierneden erfolgt grundsätzlich online über unser Campusmanagement.
Die Online-Belegung findet noch vor Semesterbeginn in einem sich über mehrere Tage erstreckenden Online-Verfahren statt. Erst nach Abschluss des Belegungsverfahrens stehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung fest. Erst erstellt das Studierendensekretariat Teilnehmerlisten der Lehrveranstaltungen und übermittelt diese an die Dozierenden.
Sollte wider Erwarten Ihre Veranstaltung mangels Interessenten ausfallen, werden Sie hierüber umgehend informiert.
Einige Dozentinnen und Dozenten ermöglichen es „Gaststudierenden“ an ihren Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Die Festlegung der Modalitäten erfolgt durch den jeweiligen Veranstaltungsleiter.
Die Bibliothek der Universität ist bemüht, für die Lehrveranstaltungen besonders empfohlene Literatur rechtzeitig zu beschaffen. Wünsche und Anregungen nimmt der Servicebereich Erwerbung (https://www.uni-speyer.de/service/einrichtungen/bibliothek/bibliothekspersonal)dort gerne entgegen.
- Sommersemester: für deutschsprachige Literatur bis spätestens 15. September für fremdsprachige Literatur bis spätestens 15. August
- Wintersemester: für deutschsprachige Literatur bis spätestens 15. März für fremdsprachige Literatur bis spätestens 28. Februar
Im Bereich E-Learning wird für alle Lehrenden das vom Virtuellen Campus Rheinland-Pfalz bereitgestellte System „OLAT“ genutzt. Mit diesem System können die Lehrenden bequem und ohne Zeitverlust begleitenden Dokumente oder Materialien zu ihren Lehrveranstaltungen bereitstellen. Hinweise zur Registrierung und Nutzung dieser Plattform sind abrufbar auf der Seite
www.uni-speyer.de/lehrende-lernende-und-ehemalige/lehrende/
hinweise-zur-durchfuehrung-der-lehre
Für alle Studienanfänger an der DUV Speyer gilt seit dem Wintersemester 2024/25 einheitlich die juristische Benotungsskale; nur in wenigen Altfällen kann noch Abweichend die "1-6 Skala" zur Anwendung kommen.
Leistungsnachweise sind erforderlich für Seminare, Projekt-AGs sowie für in bestimmten Einführungsveranstaltungen (also manche Vorlesungen und Kolloquien).
Bitte geben Sie die Voraussetzungen für die Erteilung von Leistungsnachweisen für Ihre Lehrveranstaltungen in dem Abfrageformular zu den Lehrauftragsunterlagen an.
Bitte ordnen Sie die vorgesehenen Studienleistungen in folgendes Schema ein:
- Schriftliche Prüfung/Klausur | ……. Seiten ……. Seiten ……. Minuten ……. Minuten |
Bitte vermerken Sie für Ihre Semnare und Arbeitsgemeinschaften ggf. auch die Bedingungen für die Teilnahme von Gaststudierenden
Für diesbezügliche Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Charlotte Jöckel (Tel.: 06232/654-249; E-Mail: joeckel@uni-speyer.de) wenden.
Alle Beiträge eines Studierenden zu einer Lehrveranstaltung werden zusammen als eine Studienleistung mit einer Note (Notenstufe und gerundete Punktzahl ohne Dezimalstellen) bewertet. An der Universität Speyer wird das juristische Noten- und Punktesystem verwendet (siehe untenstehende Tabelle). Für Beiträge von erheblichem Gewicht (z.B. Referat/Hausarbeit, Vorträge, Klausuren, Gruppenleistungen in Arbeitsgemeinschaften) können Teilnoten erteilt und auf den Leistungsnachweisen ausgewiesen werden. Die mündliche Gesamtleistung wird bei der Bildung der Endnote stets berücksichtigt.
Für Projektarbeitsgemeinschaften gilt: Stellt die Leiterin oder der Leiter der Arbeitsgemeinschaft Aufgaben, deren Ergebnis eine nicht individualisierbare Gruppenleistung ist und die mit einer Gruppennote bewertet wird, so sind außerdem stets individuelle Leistungen zu erbringen. Will die Leiterin oder der Leiter einer Arbeitsgemeinschaft Gruppenleistung und individuelle Leistung unterschiedlich gewichten, gibt er dies zu Beginn der Arbeitsgemeinschaft bekannt. Die (individuelle) mündliche Gesamtleistung wird als Teilnote bei der Bildung der Endnote berücksichtigt und entscheidet über die Auf- oder Abrundung zur Endnote (Senatsbeschluss vom 12.12.1983).
Für Seminare und Kolloquien gilt: Die Endnote berücksichtigt stets auch die mündliche Gesamtleistung; sie soll jedoch nicht mehr als eine Notenstufe von der Teilnote für das Referat abweichen.
Bei der Erteilung der Noten ist - auch im Sinne der Studierenden - eine deutliche Differenzierung in den Notenstufen zwischen den überdurchschnittlichen, den eher durchschnittlichen, den unterdurchschnittlichen, noch brauchbaren Leistungen und den nicht mehr brauchbaren Leistungen vorzunehmen. Die Notenskala ist bei fehlenden, mangelhaften oder ungenügenden Leistungen voll auszuschöpfen, d. h. es sollen in diesen Fällen auch Leistungsnachweise mit der Endnote „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erteilt werden.
Juristisches Notenschema (18 Punkte)
Die Studienleistungen werden im Regelfall wie folgt bewertet:[1]
Note | Charakterisierung | Punkte |
sehr gut | eine besonders hervorragende Leistung | 16 bis 18 |
gut | eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung | 13 bis 15 |
vollbefriedigend | eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung | 10 bis 12 |
befriedigend | eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht | 7 bis 9 |
ausreichend | eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht | 4 bis 6 |
mangelhaft | eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung | 1 bis 3 |
ungenügend | eine völlig unbrauchbare Leistung | 0 |
Folgende Verfahrensweise wird von Seiten der Universität bei der Begründung der Benotung von Studienleistungen für sinnvoll gehalten:
- In der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung ist darauf hinzuweisen, nach welchen Kriterien die Benotung erfolgt und ob und wie sich die Endnote aus einzelnen Teilleistungen zusammensetzt. Diese Hinweise sind im Idealfall bereits in das kommentierte Vorlesungsverzeichnis aufgenommen.
- Eine individuelle schriftliche Begründung der Benotung ist nicht „von Amts wegen“, sondern nur auf Nachfrage (nach Ausgabe des Semesterzeugnisses) notwendig.
- Auf eine entsprechende Nachfrage hat die Dozentin oder der Dozent darzulegen, welche Teilnoten für Einzelleistungen vergeben wurden und welches Gewicht diesen Teilnoten zukommt. Die eigentliche Bewertungsentscheidung muss nur insoweit begründet werden, dass die Dozentin oder der Dozent darlegt, was sie oder er erwartet hat und inwieweit die Leistungen hinter diesen Erwartungen zurück geblieben sind.
- Um die Nachfragen zu minimieren, bietet es sich an, dass die Dozentin oder der Dozent den Studierenden anbietet, ihnen im laufenden Semester ein individuelles Feedback zu ihren Leistungen in einem Gespräch zu geben, ohne dass in diesem Gespräch einzelne Noten bekannt gegeben werden müssten.
Ein Formular zur Eingabe der Noten für Studienleistungen, bekommen Sie automatisch zusammen mit den weiteren dafür notwendigen Informationen rechtzeitig noch während des Semesters vom Studierendensekretariat zugesandt. Bitte beachten Sie, dass dieses für die Gruppe der Rechtsreferendarinnen und Referendare sowie Aufbaustudierende ausgefüllt bis zum 31.01. (für das Wintersemester) bzw. bis zum 31.07. (für das Sommersemester) an uns zurückgegeben wird.
Für Masterstudierende gilt eine längere Frist, da diese in der Regel ihre Leistungsnachweise bis Mitte März bzw. bis Mitte September einreichen können.
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis Die Universität legt großen Wert auf die Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis. Gute wissenschaftliche Praxis bedeutet, lege artis zu arbeiten und sich stets nach dem neuesten Erkenntnisstand zu richten. Sie erfordert Kenntnis und Verwertung des aktuellen Schrifttums, die Anwendung angemessener Methoden und Erkenntnisse. Gute wissenschaftliche Praxis zeichnet sich aus durch Zweifel und Selbstkritik, durch kritische Auseinandersetzung mit den erzielten Erkenntnissen und deren Kontrolle, etwa durch wechselseitige Überprüfung innerhalb einer Arbeitsgruppe, aber auch durch Redlichkeit gegenüber den Beiträgen von Kollegen, Mitarbeitern, Konkurrenten. Sie verbietet insbesondere die Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen stammenden wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätzen. Eine solche Verletzung kann u. a. erfolgen durch Die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft (Plagiat)die Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autoren- oder Mitautorenschaft die Verfälschung des Inhalts Bei Verstößen gegen die Zitierregeln in Haus- oder Abschlussarbeiten sowie Dissertationen können Dozentinnen und Dozenten dies sanktionieren durch ihre Notengebung bis hin zum Beurteilen einer Studienleistung mit „nicht bestanden“. Das Universitätsrechenzentrum hat eine Software beschafft, die einen Internetbasierten Abgleich von Studienleistungen (Hausarbeiten und Abschlussarbeiten) durchführen kann, die hierzu elektronisch vorliegen müssen. Die Software kann jedoch nur eine rudimentäre Überprüfung vornehmen und entdeckt allenfalls einfache Zitierfehler und Textübereinstimmungen. Die letztendliche wissenschaftliche Überprüfung kann nur durch die Lehrenden selbst erfolgen. |
[1] Vgl. § Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die Erste und Zweite Juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGB1.I S. 1243).
Die meisten Hörsäle verfügen ein fest installiertes Präsentationssystem, in dem ein fest installierter PC mit dem Beamer verbunden ist. Hier genügt es, den PC über einen grünen Knopf zu starten und den Beamer mit der Fernbedienung zu starten. Die für die Präsentation vorgesehenen Dateien (PowerPoint oder pdf) können im Idealfall bereits vom heimischen PC auf die Geräte hochgeladen werden. Einzelne Seminarräume sind mit Beamern ausgestattet, die den Anschluss des eigenen Laptops gestatten. Laptops können im Ausnahmefall am Empfang im Hauptgebäude und im Rechenzentrum (im Keller des Lehrstuhlgebäudes bei Herrn Bruno Rausch., Zi. 005, Tel.: 06232 654-303, E-Mail: rausch@uni-speyer.de) ausgeliehen werden; Overheadprojektoren stehen nicht mehr zur Verfügung. In einigen Hörsälen ist auch die Schaltung von Videokonferenzen möglich. Weiteres Equipment wie Moderationskoffer und Ähnliches sind am Empfang am Haupteingang erhältlich. Bitte reservieren Sie sich die benötigten Hilfsmittel rechtzeitig.
Zur webbasierten Unterstützung von Lehrveranstaltungen bietet die Universität ihren Lehrbeauftragten die Möglichkeit, Materialien zu ihren Lehrveranstaltungen auf der Website der Universität oder – weit besser noch - über OLAT abrufbar zu machen. Hier können Lehrmaterialien für die Studierenden von den Dozierenden selbst kurzfristig im pdf-Format zum Download bereitgestellt werden. Ansprechpartner hierfür ist das Studierendensekretariat. Wir bitten Sie ab sofort und bevorzugt die Bereitstellung von Lehrmaterialien sowie bei neueren Formen der Interaktion mit den Studierenden über die Online-Plattform „OLAT“ abzuwickeln. Mit diesem System können Sie flexibel und unabhängig von uns Text und Materialien den Studierenden Ihrer Kurse schnell und zeitnah zur Verfügung stellen. Das System ist selbsterklärend und man kann sich schnell einarbeiten.
Bitte benutzen Sie für Kopien von Lehrmaterialien und Skripten unsere hauseigene Druckerei. Ein Druckauftrag hierzu kann im Studierendensekretariat erteilt werden. Bitte denken Sie an einen entsprechenden Vorlauf zur rechtzeitigen Erstellung der Materialien. Aus haushaltsrechtlichen Gründen können extern beauftragte Kopien nicht abgerechnet werden.
Ansprechpartner im Studierendensekretariat sind:
- Frau Kerstin Reiland (Tel.: 06232/654-227, E-Mail: reiland@uni-speyer.de)
- Frau Martina Böhm (Tel.: 06232/654-270, E-Mail: mboehm@uni-speyer.de).
- Frau Tamara Schwarzmüller (Tel.: 06232/654-228, E-Mail: tamara.schwarzmueller@uni-speyer.de).
Lehrfahrten im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind durchaus erwünscht. Allerdings ist bei Planung und Durchführung von Lehrfahrten strikt darauf zu achten, dass andere Lehrveranstaltungen nicht ausfallen und möglichst wenig beeinträchtigt werden. Aus diesem Grunde sollte pro Lehrveranstaltung nur eine Lehrfahrt eingeplant werden. Diese Einschränkung gilt aber nicht für Lehrfahrten, die andere Lehrveranstaltungen nicht tangieren. Wegen der Bündelung der Landesübungen auf Freitag sollte dieser Tag für Lehrfahrten nicht in Anspruch genommen werden.
Der Teilnehmerkreis besteht grundsätzlich aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Lehrfahrt veranstaltet wird. Die Mitnahme von Gästen kann aus versicherungsrechtlichen Gründen problematisch sein.
Um zu gewährleisten, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Fahrt Unfallversicherungsschutz genießen, müssen Sie vorher die Genehmigung des Rektors einholen. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Zielort und Zeitraum der Lehrfahrt sowie eine vollständige Teilnehmerliste.
Auf Grund der angespannten Haushaltslage kann die Universität Lehrfahrten nicht finanziell unterstützen und insbesondere auch keine Fahrtkostenzuschüsse gewähren. Wenn Sie in Ihrer Veranstaltung eine Lehrfahrt durchführen wollen, machen Sie bitte die Studierenden rechtzeitig darauf aufmerksam.
Lehraufträge werden gemäß der Regelung über die Vergütung von Lehraufträgen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften vom 1. März 2025 vergütet (https://www.uni-speyer.de/fileadmin/Universitaet/Rechtsgrundlagen/Lehrauftragsverguetung_2025.pdf). Per Senatsbeschluss vom 28.01.2013 werden ab dem Sommersemester 2013 grundsätzlich nur noch unentgeltliche Lehraufträge an FÖV-Mitarbeiterinnen und FÖV-Mitarbeiter erteilt.
Jede tatsächlich durchgeführte Einzelstunde (45 Minuten) wird mit 41,50 Euro vergütet. Eine vergütungsfähige Lehrveranstaltung setzt in der Regel die Belegung der Veranstaltung durch fünf Studierende voraus.
Die für die technische Abwicklung der Vergütung notwendigen Angaben werden mittels Formularen abgefragt, die dem an Sie gerichteten Lehrauftrag beiliegen.
Lehrauftragsvergütungen sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die Sie selbst zu versteuern haben. Wir möchten Sie dazu auf einen Hinweis aufmerksam machen, den das damalige Kultusministerium von Rheinland-Pfalz den einzelnen Landesuniversitäten und Hochschulen hat zukommen lassen:
„Nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes fallenden Einrichtung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuerfrei.
Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat zuletzt mit Schreiben vom 30. Januar 2006 - S 2332 A - 98-006-01-443 mitgeteilt, dass für die Vergütung, die für die nebenberufliche Tätigkeit der Lehrbeauftragten an Hochschulen gezahlt wird, diese Steuerbefreiungsvorschrift anzuwenden ist.
Die für die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zuständige Allgemeine Ortskrankenkasse Vorderpfalz (Ludwigshafen) hat mit Bescheid vom 7. April 1982 entschieden, „dass die durch die Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer verpflichteten Lehrbeauftragten der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung nicht unterliegen.“ Diese Entscheidung folgt dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. März 1980 –12 RK 26179 (USK 80104).
Gleichwohl fallen Lehrbeauftragte an Hochschulen unter die Rentenversicherungspflicht selbständiger Lehrer nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Hinsichtlich der Fragen zur Versicherungspflicht und eventuellen Befreiungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund oder an eine örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden. Auf Ihre Meldepflicht nach § 190a Abs. 1 SGB VI dürfen wir hinweisen.
Da Lehraufträge keine Versicherungspflicht in der Sozialversicherung begründen, sind Lehrbeauftragte aus dieser Tätigkeit nicht gesetzlich unfallversichert.
Sollten Sie sich im Beamtenverhältnis befinden, ergeben sich aus dem für Sie geltenden Dienstunfallrecht möglicherweise Besonderheiten für Ihre Lehrtätigkeit.
So bestimmt beispielsweise $ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG für den Bereich des Bundes, dass Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu deren Übernahme der Beamte gemäß § 98 des Bundesbeamtengesetzes verpflichtet ist, oder Tätigkeiten, deren Wahrnehmung von ihm im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet wird, sofern der Beamte hierbei nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung („§ 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) versichert ist, dienstunfallrechtlich auch zum Dienst gehört. Trifft dies zu, ist Dienstunfallschutz auch bei der Ausübung einer solchen Nebentätigkeit zu gewähren. Welche Nebentätigkeiten hierunter fallen, ergibt sich aus dem jeweils geltenden Nebentätigkeitsrecht.
Ob und inwieweit die Länder gleichlautende Regelungen getroffen haben, bitten wir, dem jeweiligen Landesrecht zu entnehmen. Die Universität empfiehlt Ihnen daher, die Frage des Dienstunfallschutzes mit Ihrem Dienstherrn abzuklären.
Den Lehrbeauftragten werden die Reisekosten in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz vom 24. März 1999 (GVBl. 1999, S. 89) auf Antrag erstattet. Davon gelten folgende Ausnahmen:
- Den Lehrbeauftragten ist freigestellt, ob sie mit einem privaten Kraftfahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs wird die in § 6 Abs. 1 Satz 1 LRKG festgelegte Wegstreckenentschädigung gewährt. Die Anerkennung eines von der jährlichen Fahrleistung abhängigen erhöhten Kilometersatzes ist ausgeschlossen.
- In Abweichung von § 5 Abs. 1 LRKG werden die Fahrtkosten für die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel grundsätzlich bis zur Höhe der 1. Klasse erstattet.
- Über die Notwendigkeit der Benutzung eines Flugzeuges entscheidet die Rektorin oder der Rektor. Nicht i.S.v. § 5 LRKG notwendige Flugkosten können bis zur Höhe der regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel erstattet werden.
- Taxikosten für Fahrten zwischen dem Bahnhof Speyer und der Universität bzw. einem Hotel in Speyer werden grundsätzlich als notwendig anerkannt. Sonstige Taxikosten werden nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes erstattet.
Gegebenenfalls können die Kosten der Beschaffung einer Bahn-Card erstattet werden, wenn dadurch bei der Abrechnung der durch die Universität zu erstattenden Reisekosten eine Ersparnis eintritt. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Herrn Harald Stephani (Tel.: 06232/654-220; E-Mail: hstephani@uni-speyer.de). Sollten Sie im Besitz einer anderweitig beschafften Bahn-Card sein, bitten wir, diese einzusetzen.
Falls Ihr Lehrauftrag eine Übernachtung in Speyer erforderlich macht, halten wir in dem 1998 fertiggestellten neuen Tagungsgebäude mit Gästehaus „Otto Mayer“ ein Gästezimmer für Sie bereit. Das neue Gästehaus „Otto Mayer“ liegt hinter dem Lehrstuhlgebäude, ganz in der Nähe des Hauptgebäudes, in dem sich auch die meisten Hörsäle und sonstigen Unterrichtsräume befinden. Vom Haupteingang sind es etwa fünf Minuten Fußweg (durch das Hauptgebäude und über den Campus). Sie können das Gästehaus aber auch per Taxi oder mit privatem PKW direkt anfahren. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Zimmer verfügen über Dusche und WC.
Sofern eine Übernachtung erforderlich ist, klären Sie bitte am besten mit der Pforte des Gästehauses Otto-Mayer (Tel.: 06232/654-200, ob ein Gästezimmer frei ist, bevor Sie ein Hotelzimmer buchen. Sollten die Gästezimmer der Universität bereits belegt sein, empfehlen wir Ihnen, in einem der nachfolgend genannten Hotels zu übernachten; beide liegen in der Nähe der Universität und mit beiden arbeitet die Universität zusammen.
- Hotel Goldener Engel, Mühlturmstraße 1a, 67346 Speyer, Tel.: 06232/1326-0
- Hotel Kurpfalz, Mühlturmstraße 5, 67346 Speyer, Tel.: 06232/24168
Die in Speyer ortsüblichen Preise in Hotels mittlerer Kategorie werden grundsätzlich als angemessen erachtet.
Während der Vorlesungszeit hat die Universität Ihnen am Empfang am Haupteingang ein persönliches Postfach eingerichtet. Sämtliche Benachrichtigungen, Einladungen und – zu Beginn des Semesters – auch das Vorlesungsverzeichnis werden dort für Sie hinterlegt.
Die Gruppe der nebenberuflich an der Universität Beschäftigten wird im Senat von Herrn Prof. Bernd Kaufmann (beratendes Senatsmitglied) und Frau Professorin Dr. Linda Mory (stellvertretendes beratendes Senatsmitglied) vertreten. Bei den Senat der Universität betreffenden Fragen können Sie sich gerne an diese beiden als Ihre Senatsvertreter wenden).