Bewerbung und Zulassung
Referendarinnen und Referendare
Andere Bewerberinnen und Bewerber
Referendarinnen und Referendare
Referendarinnen und Referendare, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer ein Ergänzungsstudium absolvieren möchten, müssen bei der zuständigen Entsendebehörde (z.B. OLG, Regierungspräsidium o. ä.) einen Antrag auf Entsendung zum Studium nach Speyer stellen.
Möglichkeit der Reservierung eines Studienplatzes
Die Universität Speyer bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, sich bis zu vier Semester im Voraus für einen Speyerer Studienplatz im Rahmen Ihres Rechtsreferendariats nach § 5b Abs. 3 DRiG zu registrieren.
Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erteilt die Universität Speyer der Rechtsreferendarin oder dem Rechtsreferendar die Zusage, dass für sie oder ihn in dem jeweils ausgewählten Semester ein Studienplatz bereit steht. Diese Zusage können die Rechtsreferendarinnen und -referendare ihrem Antrag auf Entsendung an die Universität Speyer bei der für sie zuständigen Stelle (Entsendebehörde) beifügen. Dies ermöglicht der Entsendebehörde dem Entsendeantrag an die Universität Speyer frühzeitig stattzugeben, wenn die übrigen sich aus dem Landesjuristenausbildungsrecht ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind.Insgesamt schafft dies mehr Planungssicherheit im Rechtsfererendariat.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Reservierung in Registrierungsportal einen Entsendeantrag bei der für Sie zuständigen Stelle nicht entbehrlich macht.
Andere Bewerberinnen und Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber, die das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium unabhängig von einer Entsendung innerhalb eines Referendariats absolvieren wollen, senden ihre Zulassungsanträge formlos an die
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
- Studierendensekretariat -
Postfach 14 09
67324 Speyer
Antragsfrist ist für das
Sommersemester der 1. März jeden Jahres,
Wintersemester der 1. September jeden Jahres.
Dem Antrag sind ein
- Lebenslauf in deutscher Sprache und
- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Studienabschlussprüfung beizufügen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienprüfung im Ausland abgelegt haben, sollten ihren Zulassungsantrag mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Studienbeginn einreichen, da die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Universitätsabschluss durch die ZAB zum Teil sehr lange dauert.