Das Semesterzeugnis als Stationszeugnis
Die Abschlussprüfung des Rechtsreferendariats und der anderen Referendariate ist das Zweite Staatsexamen. Das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium als Station im Rechtsreferendariat oder Wirtschaftsreferendariat ist daher nicht mit einer staatlichen oder akademischen Abschlussprüfung verbunden. Es wird also auch kein akademischer Grad verliehen.
Wann wird das Semesterzeugnis erteilt?
Es wird ein Semesterzeugnis erteilt, in dem alle vollständig absolvierten Pflichtmodule und weitere Module, bzw. Veranstaltungen ausgewiesen und die Pflichtmodule sind. Dieses entspricht den anderen Stationszeugnissen und wird wie diese von vielen Arbeitgebern neben den Urkunden über die Staatsexamina mit den Bewerbungsunterlagen erwartet.
Das Semesterzeugnis wird erteilt,
- wenn zwei der für das Ergänzungsstudium ausgewiesenen Module vollständig (also jeweils mit einer Note für ein Seminar oder eine Arbeitsgemeinschaft und der Belegung einer weiteren Veranstaltung) absolviert sind und darüber hinaus mindestens ein weiteres für das Ergänzungsstudium ausgewiesenen Modul vollständig absolviert ist oder zwei weitere einzelne Lehrveranstaltungen belegt wurden.
Auflagen für die Erteilung
Referendare müssen darüber hinaus die Auflagen seitens der Länder erfüllen, also meist
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Landesübung, einschließlich Klausuren und eventuell Aktenvorträgen nachweisen. Ist für das jeweilige Bundesland eine benotete Teilnahme vorgesehen, wird auch diese Note im Stationszeugnis berücksichtigt.
Stationszeugnisse
Für die Erteilung von Stationszeugnissen gelten in einigen Länder Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. über die Entsenderegeln Ihres Bundeslandes nach der einschlägigen Justizprüfungsordnung.