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Das Semesterzeugnis als Stationszeugnis

Die Abschlussprüfung des Rechtsreferendariats und der anderen Referendariate ist das Zweite Staatsexamen. Das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium als Station im Rechtsreferendariat oder Wirtschaftsreferendariat ist daher nicht mit einer staatlichen oder akademischen Abschlussprüfung verbunden. Es wird also auch kein akademischer Grad verliehen.

 

Wann wird das Semesterzeugnis erteilt?

Es wird vielmehr ein Semesterzeugnis erteilt, in dem alle belegten Veranstaltungen genannt und die Pflichtveranstaltungen auch mit Noten ausgewiesen sind. Dieses entspricht den anderen Stationszeugnissen und wird wie diese von vielen Arbeitgebern neben den Urkunden über die Staatsexamina mit den Bewerbungsunterlagen erwartet.

Das Semesterzeugnis wird erteilt,

  • wenn Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Projektbezogene Arbeitsgemeinschaften, Seminare, Übungen, Kolloquien, Sprachkurse etc.) im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden belegt worden sind und
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar und
  • einer Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft durch Leistungsnachweise dokumentiert wird.

 

Auflagen für die Erteilung

Referendare müssen darüber hinaus die Auflagen seitens der Länder erfüllen, also meist

  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Landesübung, einschließlich Klausuren und eventuell Aktenvorträgen nachweisen.

 

Stationszeugnisse

Für die Erteilung von Stationszeugnissen in Referendariat einiger Länder gelten Sonderregelungen. Bitte informieren Sie sich ggf. über die Entsenderegeln Ihres Bundeslandes nach der einschlägigen Justizprüfungsordnung.