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Die Anerkennung des Speyersemesters für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium

Magister / Magistra rerum publicarum

Welche Leistungen werden für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium anerkannt?

Unter bestimmten Voraussetzungen können für das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium Studienleistungen bis hin zu einem ganzen Studiensemester anerkannt werden, die während eines Ergänzungsstudiums im Rahmen des Referendariats in der Verwaltungsstation, der Wahlstation oder der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Anwaltstation) erbracht wurden. Maßgeblich hierfür ist § 9 der StuPrO.

Der Erwerb der anzuerkennenden Leistungsnachweise über die erbrachten Studienleistungen sollte aber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussprüfung nicht länger als vier Semester zurückliegen.

 

Wenn Sie nach dem Speyersemester noch weiter in Speyer studieren wollen …

Referendarinnen und Referendare, die in Erwägung ziehen,

  • sich nach Abschluss ihres Speyersemesters innerhalb dieser Frist um Aufnahme in das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium zu bewerben und dann
  • nach einer Anerkennung ihrer erbrachten Studienleistungen nur noch ein weiteres Semester in Speyer bis zur Anmeldung zur Magisterprüfung studieren möchten,

sollten bereits in ihrem Speyersemester ihre Lehrveranstaltungen mit Blick auf die Erfordernisse des Aufbaustudiums wählen.

 

Wir empfehlen in diesem Fall bereits während des Speyersemesters:

1.) Vorlesung: Den Besuch der Vorlesung "Einführung in die Verwaltungswissenschaft" (mit Abschlussprüfung) sowie eine zweite Einführungsveranstaltung in eine weitere Disziplin (mit Abschlussprüfung)

Begründung:

Diese Grundlagenveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen im ersten Semester des Aufbaustudiums
Die zweite Einführungsveranstaltung muss in eine Disziplin einführen, die bislang noch nicht studiert wurde, d. h.

  • für Rechtswissenschaftler in die Geschichts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaft oder 
  • für Wirtschafts- und Verwaltungsreferendare mit nichtjuristischen Studienabschlüssen in die Rechtswissenschaft

2.) Seminare und Arbeitsgemeinschaft: Nach Möglichkeit den Besuch eines Seminars in einem Schwerpunktbereich des Aufbaustudiums [= Schwerpunkbereich 1] und einer Arbeitsgemeinschaft in einem anderen Schwerpunktbereich des Aufbaustudiums [=Schwerpunktbereich 2] (beides sind Pflichtveranstaltungen mit Leistungsnachweisen)

Begründung:
Im Aufbaustudium sind bereits im ersten Semester zwei Studienschwerpunkte zu wählen, die für das gesamte Studium Geltung haben. In jedem Schwerpunkt ist bis zur Anmeldung zur Abschlussprüfung (nach dem zweiten Semester) jeweils eine Arbeitsgemeinschaft und jeweils ein Seminar zu absolvieren.

3.) Besuch weiterer Lehrveranstaltungen: Nach Möglichkeit die Belegung von Lehrveranstaltungen von weiteren sechs Semesterwochenstunden sowohl

im Schwerpunktbereich 1 als auch
im Schwerpunktbereich 2

Begründung:
Bei Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen in jedem Studienschwerpunkt über das Seminar und die Arbeitsgemeinschaft hinaus weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden belegt worden sein.

Die Anerkennung erbrachter Studienleistungen kann zusammen mit der Zulassung zum verwaltungswissenschaftlichen Aufbaustudium beantragt werden. Für letztere gelten die allgemeinen Bedingungen zur Zulassung zum Aufbaustudium.

Eine Zulassung kann immer nur zu einem bestimmten Semester ausgesprochen werden. Eine Verschiebung des Studienantritts macht einen neuen Zulassungsantrag erforderlich.

Kontakt

Claudia Hipp
Abteilung 1 - Referentin Qualitätssicherung und (Re-)Akkreditierung


Telefon: 06232 / 654-347
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: hipp@uni-speyer.de