Krankmeldung und Dienstbefreiung
Wenn Sie an einzelnen Terminen der belegten Projektbezogenen Arbeitsgemeinschaften, Seminare, Übungen, Kolloquien und Kurse nicht teilnehmen können, zeigen Sie dies bitte den Dozenten und Dozentinnen sowie dem Studierendensekretariat unter Angabe des Grundes rechtzeitig an. Entsprechendes gilt auch im Krankheitsfall. Nach Genesung oder Ende der Dienstbefreiung melden Sie sich bitte persönlich im Studierendensekretariat zurück.
Erholungsurlaub kann entsandten Hörerinnen und Hörern wegen der Kürze des Semesters nicht gewährt werden.
Dienstbefreiung wird entsandten Hörerinnen und Hörern bei Vorliegen wichtiger Gründe bei vorliegendem Einverständnis der Entsendebehörde auf Antrag vom Rektor erteilt.