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Masterarbeit

Ab dem Wintersemester 2024/25 mit erweiterter Modulstruktur!

Zweck

Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, ein Fachproblem innerhalb eines festgelegten Zeitraums je nach Themenstellung in seinen fachlichen Einzelheiten in rechtlich vertiefter Weise und/oder in fächerübergreifenden Zusammenhängen eigenständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Anmeldung und Anmeldefrist

Das vorläufige Arbeitsthema der Masterarbeit ist der Hörerin oder dem Hörer mit der Betreuerin oder dem Betreuer zu vereinbaren und mit einer Bestätigung der Betreuerin oder des Betreuers dem zuständigen Ausschuss bei der Meldung zur Masterarbeit vorzulegen. Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel am Ende des ersten Semesters spätestens zum 15. März, bzw. 15. September. Hierzu ist das Formular "Meldung zur Masterarbeit" zu verwenden, siehe rechte Seite, das spätestens zu den genannten Daten beim Prüfungsamt einzureichen ist (Ausschlussfrist).

Themenauswahl

Thema und Aufgabenstellung der Masterarbeit sind von der Betreuerin oder vom Betreuer so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Textumfang der Masterarbeit (ohne Verzeichnisse, Fußnoten, Anhang und Literaturverzeichnis) darf 30.000 Wörter nicht überschreiten, außer die Betreuerin oder der Betreuer hat zuvor schriftlich zugestimmt.

Rückgabe des Thema

Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit an die Kandidatin oder den Kandidaten erfolgt allein durch das Prüfungsamt spätestens zum 1. April bzw. 1. Oktober. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird aktenkundig gemacht. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen zu vereinbaren. Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen ab Ausgabe des Themas.

Regeln wissenschaftlichen Arbeitens

Bei der Erstellung der Masterarbeit sind die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens unbedingt einzuhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der rechten Seite.

Abgabe der Masterarbeit

Die Masterarbeit ist fristgemäß in zweifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigung beim Prüfungsamt einzureichen. Der Zeitpunkt des Eingangs wird aktenkundig gemacht. Für die rechtzeitige Abgabe zählt auch das Datum des Poststempels. Die Abgabe muss zusätzlich in einer elektronischen Form erfolgen.

Der Ausschuss für die Masterstudiengänge leitet die Masterarbeit der Betreuerin oder dem Betreuer als Erstgutachterin oder Erstgutachter zu. Gleichzeitig bestellt er eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter aus dem Kreis der Prüfenden gem. MasterO § 9 Abs. 2. Dieser bewertet die Arbeit selbständig. Mindestens eine oder einer der Gutachter muss Hochschullehrerin oder Hochschullehrer an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sein. Die Gutachten sollen binnen einer Frist von sechs Wochen nach Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter abgegeben werden.

 

Elektronisches Einreichen der Masterarbeit

Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium hat am 20. Juni 2017 beschlossen, dass alle ab dem Wintersemester 2017/18 ausgegebenen Abschlussarbeiten zur Begutachtung außer in gedruckter Form auch in zwei Versionen in elektronischer Form einzureichen sind:

  • In nicht-anonymisierter Form zum Verbleib bei der Universität und zu Zwecken der Gutachtenerstellung sowie
  • zum Zwecke des elektronischen Plagiatsabgleichs aus Datenschutzgründen in einer anonymisierten Variante.

Entsprechend diesem Beschluss gilt eine Abschlussarbeit erst dann als eingegangen, wenn neben den in den jeweiligen Ordnungen bezeichneten gedruckten Pflichtexemplaren der Prüfungsarbeit die Arbeit auch in den o.g. elektronischen Formen eingereicht wurde. Ohne diese elektronische Einreichung wird von der Korrektur der Abschlussarbeit abgesehen.

Die Einreichung erfolgt über das Studierendenportal.