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Modulprüfungen

Ab dem Wintersemester 2024/25 mit erweiterter Modulstruktur!

Die Modulprüfungen werden studienbegleitend erbracht und schließen das jeweilige Modul ab. Ihr Gegenstand sind die Inhalte der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls. Eine Modulprüfung besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt, wobei zur Sicherung der Erfassung der verschiedenen Stoffgebiete erfolgreich erbrachte Studienleistungen als Voraussetzung für eine Modulprüfung vorgesehen werden.

Für die Teilnahme an Modulprüfungen ist eine fristgerechte und verbindliche Anmeldung erforderlich, die automatisch mit der Belegung des Moduls erfolgt. Nach Fristablauf ist ein Rücktritt nur noch nach den Regeln des § 19 MasterO LL.M. möglich.

Prüfungs- und Anmeldetermine werden hochschulöffentlich bekannt gemacht. Eine Modulprüfung soll erst abgelegt werden, wenn die dem Modul zugeordneten Studienleistungen erbracht worden sind. Sind diese noch nicht vollständig erbracht, ist eine Ablegung unter Vorbehalt möglich. Die Modulprüfung ist in diesem Fall erst dann bestanden, wenn sämtliche Studienleistungen erbracht sind.

Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilen, ist die Prüfung nur dann bestanden, wenn jeder Teil mit mindestens der Note „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet wurde. Nicht bestandene Modulprüfungen sind insgesamt zu wiederholen.