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Studium

Ab dem Wintersemester 2024/25 mit erweiterter Modulstruktur!

Studienverlauf

Der Studiengang ist als anwendungsorientiertes Masterprogramm mit insgesamt 60 ECTS-Punkten angelegt.
Der Abschluss berechtigt grundsätzlich zur Promotion.

Das Curriculum des Masterstudiengangs ermöglicht eine auf die Verwaltungssparte hin orientierte Spezialisierung innerhalb der Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften. Der Studiengang ist als konsekutiver Vollzeit-Studiengang konzipiert und beinhaltet Präsenz- und Selbstlernphasen. Seine Inhalte werden gegliedert in Modulen vermittelt.
Durch diese Modularisierung werden Studieneinheiten geschaffen, die sowohl thematisch zusammengehörig sind als auch einem angemessenen Zeitrahmen entsprechen. Im Idealfall werden die Module I-III im ersten Fachsemester und das Modul IV sowie die Masterarbeit im zweiten Fachsemester abgeschlossen. Das Modul IV kann über beide Semester verteilt studiert werden. Das Studium kann zum Sommer- wie zum Wintersemester aufgenommen werden.   

 

Modulinhalte

Die Module des Studiengangs widmen sich den Aufgaben, Strukturen und Veränderungsprozessen in Staat und Verwaltung aus juristischer Sicht sowie verstärkt dem Thema der (Wirtschafts-)Regulierung als einem Kernbereich der Europäisierung. Mit Hinblick auf die spätere Berufspraxis werden ebenfalls Konzepte und Instrumente zur Führung öffentlicher Organisationseinheiten sowie zur Personalführung vorgestellt.

Pflicht-Modul 1: Staat und Verwaltung in der Europäisierung und Internationalisierung

► 7 Credit-Points, 1. oder 2. Fachsemester

► Inhalt

Die wachsende weltweite Verflechtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sachverhalte hat eine Europäisierung und Internationalisierung des Rechts und der Politik zur Folge. Immer mehr Materien, die ursprünglich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten waren, werden auf die supranationale oder völkerrechtliche Ebene verlagert oder durch sie gesteuert. Dies erfordert erhebliche Anpassungsleistungen von Staat und Verwaltung. Vor diesem Hintergrund behandelt das Modul die Veränderungen im Bereich der Verwaltung und in der Rolle des Staates. Daher werden die Grundlagen und Grundprobleme des Europäischen Verwaltungsrechts, der EU-Eigenverwaltung sowie ihrer Verfahrensgrundsätze und Handlungsformen, die Grundsätze des Vollzugs und der Anwendung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten und ihre Verbindung und Steuerung mit und durch die EU-Ebene gelegt. Hinzu kommen die Grundlagen der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und/oder der EU. Hinsichtlich der veränderten Staatlichkeit wird die Einbindung in die Entscheidungsstrukturen eines internationalen Mehrebenensystems und die Arbeitsteilung zwischen öffentlichen Entscheidungsträgern behandelt. Die neu auftretenden Legitimationsprobleme sowohl im Binnensystem der Staaten als auch im Mehrebenensystem werden thematisiert.

► Qualifikationsziele

Die Studierenden erhalten dementsprechend Einsichten in die Einbindung des Staates in ein Mehrebenensystem, in dem Aufgaben zunehmend durch überstaatliche Ebenen oder in transnationaler Zusammenarbeit wahrgenommen oder gesteuert werden, und die daraus folgenden Veränderungen und Herausforderungen für Verwaltungs- und Staatsfunktionen in Form von Überlagerung, Umgestaltung, Neuausrichtung und Kooperationsbedarf. Sie sind in der Lage, die jeweiligen supra- und internationalen Entscheidungszusammenhänge staatlichen Handelns zu identifizieren und Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen. Ferner werden Einsichten in den Wandel der Rolle des Staates insgesamt erworben, ausgehend von einer veränderten Verantwortungsteilung sowie der Entwicklung neuer Kooperationsformen.

Die Studierenden erhalten vertiefte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen der verwaltenden Tätigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei Vollzug und Anwendung des Unionsrechts sowie ihrer wechselseitigen Verschränkung und Zusammenarbeit. Sie machen sich mit den Grundlagen des Verwaltungs(rechts)vergleichs vertraut, kennen unterschiedliche methodische Zugänge zum Verwaltungsrecht in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und reflektieren dies bei der Auslegung des EU-Rechts.

Pflicht-Modul 2: Recht und Innovation in Staat und Verwaltung

► 7 Credit-Points, 1. oder 2. Fachsemester

► Inhalt

Recht ist durch seinen normativen Charakter eher auf Ordnung und Kontinuität ausgerichtet. Damit in Spannung steht die Notwendigkeit, Innovation rechtlich abzubilden, vorzubereiten und zu verarbeiten. Die technische und gesellschaftliche Entwicklung, die mit der Digitalisierung der Lebenswelt einhergeht, schlägt sich vielfältig auf Rechtsgestaltung und Rechtsanwendung nieder und stellt diese vor erhebliche Herausforderungen. Dies aufgreifend, behandelt das Modul Spielräume und Ansätze in und für Staat und Verwaltung für innovative Weiterentwicklungen sowie Neugestaltungen, die durch die Digitalisierung und ihre Folgen wie Vernetzung, Mobilität, Big Data, Open Data, Automatisierte Entscheidung) gefordert werden, gerade im Hinblick auf rechtliche und organisatorische Erfassung und Transformation. Dabei geht es sowohl um die (Zusammen)Arbeit in und zwischen Verwaltungen als auch um das Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Stakeholdern, die in Kontakt mit der Verwaltung treten.

► Qualifikationsziele

Ziel des Moduls ist vor diesem Hintergrund, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einer rechts- und verwaltungswissenschaftlichen Perspektive die Chancen und Risiken moderner technischer Entwicklungen erkennen und Wege zu ihrer rechtlichen Einordnung und Bewältigung finden.

Die Studierenden sollen dadurch die Fähigkeit erwerben, die veränderten Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung vor diesem Hintergrund einzuordnen und daraus perspektivisch Lösungsansätze für die öffentliche Verwaltung abzuleiten. Sie entwickeln Problembewusstsein, formulieren angemessene Reaktionen auf die Herausforderungen im Mehrebenensystem und stellen strategische Überlegungen im Kontext des demokratischen Verfassungsstaats an.

 

Pflicht-Modul 3: Öffentliches Management

► 7 Credit-Points, 1. oder 2. Fachsemester

► Inhalt

Öffentliches Management wird als die ganzheitliche Bewältigung öffentlicher Aufgaben verstanden. Durch das Modul erhalten die Studierenden ein fundiertes Verständnis der Grundlagen des Personalmanagements und der Führung mit Blick auf Herausforderungen und Ansätze in der öffentlichen Verwaltung. Behandelt werden insbesondere die Übertragbarkeit und kritische Reflektion („Ökonomisierung“) betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auf die öffentliche Verwaltung, die Unterschiede zwischen privatem und öffentlichem Management sowie die rechtliche Einhegung der betriebswirtschaftlichen Ansätze. Daraus ergeben sich als Inhalte zum einen die Rahmenbedingungen für Öffentliches Management wie Organisations- und Verfahrensregeln, Dienstregeln und Datenschutzaspekte, zum anderen die Managementansätze etwa des Strategischen Managements, des New Public Managements, Qualitätsmanagements, Projektmanagements oder Informationsmanagements.

► Qualifkationsziele

Die Studierenden können ihr juristisches Wissen und ihre juristischen Kompetenzen in den Kontext betriebswirtschaftlicher Methoden einordnen und bezogen auf die Führung, Gestaltung und Transformation von Organisationen, speziell auf Staat und Verwaltungen, anwenden. Sie können wirtschaftliche Betrachtungsweisen und Vorgänge auf ihre rechtliche Relevanz und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Schranken analysieren und bewerten und verstehen Recht als Katalysator von Management- und Reformprozessen. Sie kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Managements und können Handlungsempfehlungen für die Modernisierung von Staat und Verwaltung im europäischen Kontext entwickeln.
 

Pflicht-Modul 4: Rechtsberatung und Rechtsgestaltung im öffentlichen Sektor

► 7 Credit-Points, 1. oder 2. Fachsemester

► Inhalt

Recht bedarf der Gestaltung, die öffentliche Hand der Beratung und beides ist in den derzeitigen staatlichen und gesellschaftlichen Transformationsprozessen besonders herausgefordert. Dieses Modul behandelt daher Spielräume und innovative Ansätze für Weiterentwicklungen sowie Neugestaltungen von rechtlichen Regeln. Mit einzubeziehen ist dabei die Perspektive der (Zusammen)Arbeit in und zwischen Verwaltungen, wie auch die Beachtung des Verhältnisses zu Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Stakeholdern, die in Kontakt mit der Verwaltung treten.

► Qualifikationsziele

Die Studierenden erhalten Kompetenzen in der Rechtsberatung und Rechtsgestaltung wie auch Legistik sowie Kenntnisse der insoweit geltenden berufsethischen Grundsätze, deren Anforderungen sind somit ein Schlüssel für die Bewältigung der Herausforderungen für die verschränkte Mehrebenenverwaltung und die Staatlichkeit in Europa. Themen der Lehrveranstaltungen werden etwa die kommunale Satzungserstellung aber auch die Rechtsgestaltung im Mehrebenensystem mit ihren Herausforderungen und Besonderheiten sein.

 

Pflicht-Modul 5: Öffentliche Aufgaben in der Transformation

► 8 Credit-Points, 1. oder 2. Fachsemester

► Inhalt

Das Modul behandelt die Grundzüge und Instrumente der Wahrnehmung von Öffentlichen Aufgaben im Hinblick auf ihre Transformation, was exemplarisch anhand verschiedener Politikfeldern veranschaulicht wird. Die Studierenden erschließen sich dadurch vertiefende Kenntnisse der Strukturen und Herausforderungen der nationalen und europäischen, aber auch internationalen Regulierung der Wirtschaft anhand eines bestimmten Teilrechtsgebiets, wie etwa Arbeits- und Sozialrecht; Wirtschaftsrecht; Regulierung im europäischen und internationalen Mehrebenensystem; oder Umwelt- und Klimarecht. Um das Profil des Studiengangs zu schärfen, können die Studierenden zwischen verschiedenen Schwerpunkten zur Vertiefung wählen:

Im Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht werden die Grundzüge des Systems des Sozialrechts mit seinen Wechselwirkungen zum Arbeitsrecht behandelt. Zentraler Bestandteil sind die Schnittstellenprobleme, die sich aus der Zuständigkeit unterschiedlicher Verwaltungsebenen und der Kooperation mit freien Trägern ergeben, sowie die aktuellen Herausforderungen der Wohlfahrtsstaatlichkeit durch den demografischen Wandel, Fachkräftemangel, Migration und die Bewältigung von Armut(sfolgen).

Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht werden die Grundzüge und Instrumente der Regulierungspolitik in der Marktwirtschaft wie auch die rechtlichen Grundlagen und Kenntnisse der ökonomischen Rechtfertigung regulatorischer Eingriffe behandelt. Einen zentralen Bestandteil dieses Schwerpunkts bildet das nationale und internationale öffentliche Wirtschaftsrecht mit seinen Akteuren, theoretischen Grundlagen und seinen Instrumenten.

Der Schwerpunktbereich Regulierung im europäischen und internationalen Mehrebenensystem fokussiert sich auf die europäischen und internationalen Instrumente und Grundlagen von Regulierung im Mehrebenensystem des Binnenmarkts oder der Außenwirtschaftsbeziehungen, ihre Rechtfertigung und Anforderungen.

Im Schwerpunkt Umwelt- und Klimaschutzrecht werden die verschiedenen Bauteile dieses Rechtsgebiets auch wiederum unter besonderer Berücksichtigung der Mehrebenenproblematik behandelt. Neben den Grundlagen des transnationalen Klimarechtswerden ausgewählte Bereiche des Allgemeinen und Besonderen Klimaverwaltungsrechts untersucht – so etwa das KVBG, das TEHG oder die KSG des Bundes und der Länder.

► Qualifikationsziele

Neben den in diesen Handlungsfeldern relevanten Akteuren und Institutionen erlangen die Studierenden ein fundiertes Verständnis für die wesentlichen rechtlichen Handlungsbeziehungen, -instrumente und Wirkungszusammenhänge. Sie kennen die rechtlichen Herausforderungen der sektorspezifischen Regulierung.

Die Studierenden sind in der Lage, regulierungspolitische Inhalte und Problembereiche zu erkennen und aus rechtlicher und verwaltungswissenschaftlicher Sicht zu bewerten sowie miteinander zu verknüpfen. Die Studierenden verfügen über die methodischen Grundlagen für zentrale Bereiche staatlicher Steuerung und deren Handlungsformen.

Pflicht-Modul 6: Sprachen und Kommunikation

► 4 Credit-Points, 1. oder 2. Fachsemester

► Inhalt

Die Inhalte greifen Wortschatz, Grammatik und sprachliche Ausdrücke einer Fremdsprache auf unterschiedlichen Niveaustufen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch) auf. Hinzu kommen Kenntnisse der Landeskunde und Gepflogenheiten in beruflichen Situationen wie auch die Verwendung der juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Fachsprache in der wissenschaftlichen Arbeit und Methodik. Rhetorische Kommunikation und Kommunikation im Konfliktmanagement runden das Modul ab.

► Qualifikationsziele

Die Studierenden besitzen Grundkenntnisse der für die Arbeit im Umfeld der europäischen Verwaltung relevanten Lexik, Grammatik und Idiomatik mindestens einer europäischen Fremdsprache. Sie erhalten darüber hinaus Einblicke in die Landeskunde und Rechtskultur anderer europäischer Länder oder erlangen vertiefte Kenntnisse der juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Fachsprache. Die Studierenden entwickeln ein Bewusstsein für interkulturelle und kommunikative Aspekte in der täglichen Arbeitspraxis und können die neu erworbenen rhetorischen und konfliktlösenden Kompetenzen reflektiert und problemorientiert im öffentlichen Sektor einsetzen.
 

Masterarbeit

► 20 Credit-Points, 2. Fachsemester

Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, ein Fachproblem innerhalb eines festgelegten Zeitraums je nach Themenstellung in seinen fachlichen Einzelheiten in rechtlich vertiefter Weise und/oder in fächerübergreifenden Zusammenhängen eigenständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.