Hinweise zur kumulativen Promotion (Dr. rer. pol.)
Der Doktorgrad der Staats- und Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. pol.) kann nach Maßgabe der Anlagen A und B der Promotionsordnung auch aufgrund von mehreren eigenständigen in engem fachlichen Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Fachaufsätzen verliehen werden, sofern diese eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung darstellen (kumulative Dissertation). Eine kumulative Dissertation in Verfahren mit dem Ziel der Erlangung des Dr. iur. oder des Dr. rer. publ. ist nicht möglich.
Im Falle einer kumulativen Dissertation ist im Bewerbunsgprozeß einevon einem zweiten an Promotionsverfahren mitwirkungsberechtigten Mitglied der Universität gegengezeichnete Bestätigung der Betreuerin oder des Betreuers erforderlich, dass die Bestimmungen zur kumulativen Dissertation gem. der Anlagen zur Promotionsordnung erfüllt werden, sowie eine Darstellung der Publikationsstrategie für die vorgesehenen Aufsätze.
Mit Blick auf die Veröffentlichungspflicht gilt für kumulative Dissertationen, dass die Abgabe in Form einer elektronischen und einer gedruckten Version der Einleitung, der abschließenden Zusammenfassung und des Gesamtliteraturverzeichnisses gem. der Anlage A oder B sowie der Originalpublikationen aller die kumulative Dissertation bildenden wissenschaftlichen Aufsätze erfolgt.
Kumulative Dissertation in den Wirtschaftswissenschaften/Wirtschaftsinformatik (Anlage A zur PromO)
1. Bestimmungen zur kumulativen Dissertation
Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der Promotionsarbeit nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer Sammlung von mehreren einzelnen Aufsätzen dargestellt werden. Sie müssen in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen. Die Qualitätsanforderungen an die Aufsätze entsprechen insgesamt denjenigen, die an eine Dissertation in Monographieform anzulegen sind. Die Verantwortung für ihre Einhaltung obliegt den jeweiligen Fachgutachterinnen und Fachgutachtern.
2. Anforderungen
- Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit der kumulativen Dissertation nachweisen, dass sie oder er zu einem eigenständigen und qualitativ hochwertigen Erkenntnisfortschritt beigetragen hat. Dies soll dadurch belegt werden, dass (a) mindestens einer der eingereichten, einreichungsfähigen oder publizierten Aufsätze in Alleinautorinnen- oder -autorenschaft verfasst wurde, (b) dass mindestens drei publizierte, eingereichte oder einreichungsfähige Aufsätze in die Dissertation einfließen, (c) für jeden in Koautorinnen-- oder in -autorenschaft erstellten Aufsatz durch die Kandidtin oder den Kandidaten angegeben wird, welchen Anteil sie oder er an der Konzeptionierung, der Planung, der Durchführung und der Manuskripterstellung beigetragen hat. Wenn Koautorinnen oder Koautoren ebenfalls Promovierende der Universität sind, müssen sie kongruente Erklärungen bei der Einreichung ihrer eigenen Dissertation abgeben. Die Erklärung, die bei der Einreichung der Dissertation schriftlich abzugeben ist, muss von allen übrigen Autorinnen oder Autoren gegengezeichnet sein.
- Die Aufsätze sollen in einem peer-reviewten, fachüblichen Publikationsoutlet veröffentlicht, eingereicht oder einreichungsfähig sein (Wirtschaftswissenschaften: insbesondere wissenschaftliche Fachzeitschriften; Wirtschaftsinformatik: wissenschaftliche Fachzeitschriften oder Konferenzbände).
- Die genannten einzelnen einreichungsfähigen Aufsätze müssen nicht getrennt zur Veröffentlichung eingereicht werden; zulässig ist, dass sie in einen zusammenfassenden wissenschaftlichen Fachartikel einfließen.
3. Aufbau
- Die Seiten müssen über die verschiedenen Aufsätze hinweg eine fortlaufende Nummerierung aufweisen.
- Die einzelnen Aufsätze werden (z. B. auch bei Verweisen innerhalb des Textes) als Kapitel der kumulativen Dissertation behandelt.
- Die Dissertation muss eine Einleitung enthalten. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit aller als Dissertation eingereichten Aufsätze. Sie macht deutlich, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Aufsätze verbunden sind und welche Aspekte durch die einzelnen Aufsätze jeweils abgedeckt werden sollen. Die Einleitung soll auch eine Zusammenfassung aller Aufsätze der kumulativen Dissertation enthalten.
- Zu allen Aufsätzen, die Bestandteil der Dissertation sind, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Vollständige Namen und Titel aller Autorinnen und Autoren sowie deren Anschrift und gegebenenfalls Arbeitgeber
- Titel des Aufsatzes
- Vollständige Literaturangabe bei veröffentlichten Aufsätzen
- Die Dissertation soll eine Abschlussdiskussion enthalten. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit aller als Dissertation eingereichten Aufsätze. Sie soll die Einzelergebnisse der Aufsätze zusammenführen. Insbesondere soll schlüssig dargestellt werden, was die Aufsätze zur Beantwortung der in der Einleitung formulierten Fragestellung beitragen.
- Das Gesamtliteraturverzeichnis enthält alle in der Dissertation zitierten Publikationen.
4. Begutachtung
- Betreuerinnen und Betreuer und Mitglieder der Prüfungskommission dürfen Koautorinnen und Koautoren von Aufsätzen sein, die zu einer kumulativen Dissertation gehören. Mindestens eine Gutachterin oder ein Gutachter darf nicht Koautorin oder Koautor von Aufsätzen sein, die zu einer kumulativen Dissertation gehören.
- Gutachterinnen und Gutachter begutachten nur diejenigen Teile der Dissertation, zu denen sie nicht maßgeblich beigetragen haben.
- Die Endnote der Dissertation berechnet sich analog zu § 11 Abs. 1 Satz 4 PromO als arithmetisches Mittel der Bewertungen aller Gutachten.
Kumulative Dissertation in den Sozialwissenschaften (Anlage B zur PromO)
1. Bestimmungen zur kumulativen Dissertation
Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die Ergebnisse der Promotionsarbeit nicht in Form einer Monographie, sondern in Form einer Sammlung von mehreren einzelnen Aufsätzen dargestellt werden. Sie müssen in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen. Die Qualitätsanforderungen an die Aufsätze entsprechen insgesamt denjenigen, die an eine Dissertation in Monographieform anzulegen sind. Die Verantwortung für ihre Einhaltung obliegt den jeweiligen Fachgutachterinnen und Fachgutachtern.
2. Anforderungen
- Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit der kumulativen Dissertation nachweisen, dass sie oder er zu einem eigenständigen und qualitativ hochwertigen Erkenntnisfortschritt beigetragen hat. Dies soll dadurch belegt werden, dass (a) mindestens einer der eingereichten oder publizierten Aufsätze in Alleinautorinnen- oder -autorenschaft verfasst wurde, (b) mindestens drei Aufsätze in die Dissertation einfließen. Davon müssen mindestens zwei der Artikel entweder bereits veröffentlicht oder zur Publikation angenommen worden sein. Ein Artikel darf sich noch im Begutachtungsverfahren befinden, (c) für jeden in Koautorinnen- oder in -autorenschaft erstellten Aufsatz durch die Kandidatin oder den Kandidaten angegeben wird, welchen Anteil sie oder er an der Konzeptionierung, der Planung, der Durchführung und der Manuskripterstellung beigetragen hat. Wenn Koautorinnen oder Koautoren ebenfalls Promovierende der Universität sind, müssen sie kongruente Erklärungen bei der Einreichung ihrer eigenen Dissertation abgeben. Die Erklärung, die bei der Einreichung der Dissertation schriftlich abzugeben ist, muss von allen übrigen Autorinnen und Autoren gegengezeichnet sein.
- Die Aufsätze sollen in einem peer-reviewten, fachüblichen Publikationsoutlets
- veröffentlicht oder eingereicht sein.
- Über begründete Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
3. Aufbau
- Die Seiten müssen über die verschiedenen Aufsätze hinweg eine fortlaufende Nummerierung aufweisen.
- Die einzelnen Aufsätze werden (z. B. auch bei Verweisen innerhalb des Textes) als Kapitel der kumulativen Dissertation behandelt.
- Die Dissertation muss eine Einleitung enthalten. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit aller als Dissertation eingereichten Aufsätze. Sie macht deutlich, durch welche übergeordnete Fragestellung die einzelnen Aufsätze verbunden sind und welche Aspekte durch die einzelnen Aufsätze jeweils abgedeckt werden sollen. Die Einleitung soll auch eine Zusammenfassung aller Aufsätze der kumulativen Dissertation enthalten.
- Zu allen Aufsätzen, die Bestandteil der Dissertation sind, müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Vollständige Namen und Titel aller Autorinnen und Autoren sowie deren Anschrift und gegebenenfalls Arbeitgeber
- Titel des Aufsatzes
- Vollständige Literaturangabe bei veröffentlichten Aufsätzen
- Die Dissertation soll eine Abschlussdiskussion enthalten. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit aller als Dissertation eingereichten Aufsätze. Sie soll die Einzelergebnisse der Aufsätze zusammenführen. Insbesondere soll schlüssig dargestellt werden, was die Aufsätze zur Beantwortung der in der Einleitung formulierten Fragestellung beitragen.
- Das Gesamtliteraturverzeichnis enthält alle in der Dissertation zitierten Publikationen.
4. Begutachtung
- Mindestens zwei der Artikel müssen ohne Beteiligung der Gutachter erscheinen, andernfalls muss eine weitere Gutachterin oder ein weiterer Gutachter hinzugezogen werden.
- Die Endnote der Dissertation berechnet sich analog zu § 11 Abs 1 Satz 4 PromO als arithmetisches Mittel der Bewertungen aller Gutachten