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Studium

Studienverlauf

Der Studiengang ist als anwendungsorientiertes Masterprogramm mit insgesamt 60 ECTS-Punkten angelegt. Der Abschluss berechtigt grundsätzlich zur Promotion.

Das Curriculum des Masterstudiengangs ermöglicht eine auf die Verwaltungssparte hin orientierte Spezialisierung innerhalb der Rechts-, Verwaltungs- und Wirtschaftswissenschaften. Der Studiengang ist als konsekutiver Vollzeit-Studiengang konzipiert und beinhaltet Präsenz- und Selbstlernphasen. Seine Inhalte werden gegliedert in Modulen vermittelt. Durch diese Modularisierung werden Studieneinheiten geschaffen, die sowohl thematisch zusammengehörig sind als auch einem angemessenen Zeitrahmen entsprechen. Im Idealfall kann jedes einzelne dieser Module innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden, wodurch eine Studienaufnahme zum Sommer- und zum Wintersemester ermöglicht wird.

 

Modulinhalte

Die Module des Studiengangs widmen sich den Aufgaben, Strukturen und Veränderungsprozessen in Staat und Verwaltung aus juristischer Sicht sowie verstärkt dem Thema der (Wirtschafts-)Regulierung als einem Kernbereich der Europäisierung. Mit Hinblick auf die spätere Berufspraxis werden ebenfalls Konzepte und Instrumente zur Führung öffentlicher Organisationseinheiten sowie zur Personalführung vorgestellt.

Modul I: Nationale und Internationale Wirtschaftsregulierung

10 ECTS

Das Modul behandelt die Grundzüge und Instrumente der Regulierungspolitik in der Marktwirtschaft. Vermittelt werden insbesondere rechtliche Grundlagen und Kenntnisse der ökonomischen Rechtfertigung für regulatorische Eingriffe. Einen zentralen Bestandteil des Moduls bildet das nationale und internationale öffentliche Wirtschaftsrecht mit seinen Akteuren, theoretischen Grundlagen und seinen Instrumenten.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erschließen sich vertiefende Kenntnisse der Strukturen und Herausforderungen der nationalen und europäischen, aber auch internationalen Regulierung der Wirtschaft.
Neben den in den Handlungsfeldern relevanten Akteuren und Institutionen besitzen die Studierenden fundiertes Verständnis für die wesentlichen rechtlichen Handlungsbeziehungen, -instrumente und Wirkungszusammenhänge. Sie kennen die rechtlichen Herausforderungen der sektorspezifischen Regulierung.

Die Studierenden haben einen Überblick über geeignete - staatliche und marktbasierte - Regulierungsverfahren, wie sie Regulierungsbehörden in der Praxis anwenden. Sie sind vertraut mit ausgewählten sektorspezifischen Regulierungsmodellen.

Die Studierenden sind insbesondere in der Lage, wettbewerbs- und regulierungspolitische Inhalte und Problembereiche zu erkennen und aus ökonomischer, rechtlicher und verwaltungswissenschaftlicher Sicht zu bewerten sowie miteinander zu verknüpfen. Die Studierenden verfügen über die methodischen Grundlagen für zentrale Bereiche staatlicher Steuerung und deren Handlungsformen.

Exemplarischer Modulplan

  1. Vorlesung oder Kolloquium: Regulierung
  2. Vorlesung oder Kolloquium: Internationales Wirtschaftsrecht
  3. Seminar: Wirtschaftsregulierung
Modul II: Staat und Verwaltung in der Europäisierung und Internationalisierung

10 ECTS

Die wachsende weltweite Verflechtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Sachverhalte hat eine Europäisierung und Internationalisierung des Rechts und der Politik zur Folge. Immer mehr Materien, die ursprünglich dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten waren, wandern auf die supranationale oder völkerrechtliche Ebene ab oder werden durch sie gesteuert. Dies erfordert erhebliche Anpassungsleistungen von Staat und Verwaltung. Vor diesem Hintergrund behandelt das Modul die Veränderungen im Bereich der Verwaltung und in der Rolle des Staates. Daher werden die Grundlagen und Grundprobleme des Europäischen Verwaltungsrechts, der EU-Eigenverwaltung sowie ihrer Verfahrensgrundsätze und Handlungsformen gelegt und die Grundsätze des Vollzugs und der Anwendung des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten und ihre Kontrolle durch die EU-Kommission und der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und/oder der EU vermittelt. Hinsichtlich der veränderten Staatlichkeit wird die Einbindung in die Entscheidungsstrukturen eines internationalen Mehrebenensystems und die Arbeitsteilung zwischen öffentlichen Entscheidungsträgern sowie zwischen öffentlichem und privatem Sektor behandelt. Die neu auftretenden Legitimationsprobleme sowohl im Binnenbereich der Staaten als auch im Mehrebenensystem werden problematisiert.

 

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erhalten Einsichten in die Einbindung des Staates in ein Mehrebenensystem, in dem Aufgaben zunehmend durch überstaatliche Ebenen oder in transnationaler Zusammenarbeit wahrgenommen oder gesteuert werden, und den daraus folgenden Veränderungen für Verwaltungs- und Staatsfunktionen. Sie sind in der Lage, die jeweiligen supra- und internationalen Entscheidungszusammenhänge staatlichen Handelns zu identifizieren und Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen. Ferner werden Einsichten in den Wandel der Rolle des Staates insgesamt erworben, ausgehend von einer veränderten Verantwortungs-teilung zwischen Staat und Gesellschaft sowie der Entwicklung neuer Kooperationsformen.

Die Studierenden erhalten vertiefte Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen der verwaltenden Tätigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei Vollzug und Anwendung des Unionsrechts sowie ihrer Zusammenarbeit. Sie machen sich mit den Grundlagen des Verwaltungs(rechts)vergleichs vertraut, kennen unterschiedliche methodische Zugänge zum Verwaltungsrecht in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und reflektieren dies bei der Auslegung des EU-Rechts.

Exemplarischer Modulplan:

  1. Vorlesung: Europäisches Verwaltungsrecht
  2. Kolloquium: Fragen der Mehrebenendynamik im Recht
  3. Seminar: Staat und Verwaltung in der Europäisierung und Internationalisierung

 

Modul III: Öffentliches Management

8 ECTS

Public Management wird als die ganzheitliche Bewältigung öffentlicher Aufgaben verstanden. Behandelt werden insbesondere die Übertragbarkeit und kritische Reflektion („Ökonomisierung") betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auf die öffentliche Verwaltung, die Unterschiede zwischen privatem und öffentlichem Management sowie die rechtliche Einhegung der betriebswirtschaftlichen Ansätze.
Daraus ergeben sich folgende konkrete Modulinhalte:

Rechtliche Rahmenbedingungen für öffentliches Management:

  • Organisations- und Verfahrensrecht,
  • Haushaltsrecht,
  • Dienstrecht,
  • Datenschutz

Management-Methoden und ihre Übertragbarkeit auf öffentliche Verwaltung:

  • Strategisches Management,
  • New Public Management, Qualitätsmanagement,
  • Projektmanagement, Führung und Personalmanagement,
  • Informationsmanagement

 

Qualifkationsziele

Die Studierenden können ihr juristisches Wissen und ihre juristischen Kompetenzen in den Kontext allgemeiner wirtschaftspolitischer Entwicklungen und betriebswirtschaftlicher Methoden einordnen und bezogen auf die Führung und Gestaltung von Organisationen, speziell Staat und Verwaltungen, anwenden. Sie können wirtschaftliche Betrachtungsweisen und Vorgänge auf ihre rechtliche Relevanz und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Schranken analysieren und bewerten und verstehen Recht als Katalysator von Management- und Reformprozessen. Sie kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Managements und können Handlungsempfehlungen für die Modernisierung von Staat und Verwaltung im europäischen Kontext entwickeln.

Exemplarischer Modulplan

  1. Vorlesung oder Kolloquium: Öffentliches Management
  2. Übung: Praxis des öffentlichen Managements
Modul IV: Recht und Innovation in Staat und Verwaltung

8 ECTS

Behandelt werden Spielräume und Ansätze für innovative Weiterentwicklungen sowie Neugestaltungen, die insbesondere durch die Digitalisierung (Vernetzung, Mobilität, Big Data, Open Data etc.) gefordert werden. Gegenstand ist dabei insbesondere die (Zusammen)Arbeit in und zwischen Verwaltungen. Auch geht es um das Verhältnis zu Bürgern, Unternehmen und sonstigen Stakeholdern, die in Kontakt mit der Verwaltung treten. Behandelt werden insbesondere - in ihren Grundstrukturen - das Datenschutzrecht sowie das Medienrecht sowie die rechtlichen, ökonomischen und verwaltungswissenschaftlichen Grundfragen des E-Government. 

 

Qualifikationsziele

Recht ist durch seinen normativen Charakter eher auf Ordnung und Kontinuität ausgerichtet. Damit in Spannung steht die Notwendigkeit, Innovation rechtlich abzubilden oder gar vorzubereiten Ziel des Moduls ist vor diesem Hintergrund, dass die Studierenden die Chancen und Risiken moderner technischer Entwicklungen erkennen und Wege zu ihrer rechtlichen Einordnung und Bewältigung finden. Einen Schwerpunkt soll dabei das Themenfeld „Digitalisierung" als Innovationsmotor einer modernen Gesellschaft bilden, verändert doch die Digitalisierung die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie auch das Recht selbst in einer mit anderen Umbruchphasen kaum vergleichbaren Weise. Die Studierenden sollen Grundkenntnisse des rechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen sowie ökonomischen Rahmens kennenlernen, in dem sich die digitale Revolution vollzieht. 

 

Exemplarischer Modulplan

  1. Kolloqium: Innovation im und durch Recht
  2. Seminar: Digitalisierung
Modul V: Sprachen und Kommunikation

4 ECTS

Inhalt

  • Wortschatz, Grammatik und sprachliche Ausdrücke einer Fremdsprache auf unterschiedlichen Niveaustufen (Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch)
  • Landeskunde und Gepflogenheiten in beruflichen Situationen
  • Die Verwendung der juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Fachsprache in der wissenschaftlichen Arbeit und Methodik.
  • rhetorische Kommunikation
  • Kommunikation im Konfliktmanagement.
Masterarbeit

20 ECTS

Gegenstand

  • Eigenständige Ausarbeitung einer Fragestellung
  • Absprache des selbst entwickelten Themas mit dem jeweiligen durch die Studierende oder den Studierenden angesprochenen Betreuer.

Qualifikationsziele

Die Studierenden können Zusammenhänge des Fachgebietes überblicken und die juristischen Fachkenntnisse anwenden. Dabei haben sie die Fähigkeit, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten sowie wissenschaftliche Methoden und Kenntnisse sowohl in fachlichen Einzelheiten als auch in fächerübergreifenden Zusammenhängen anzuwenden.