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Bewerbung und Zulassung

Das Studium im Masterstudiengang kann zum Sommersemester und zum Wintersemester eines jeden Jahres aufgenommen werden.

Beantragungsfristen Zulassung:

  • für das Wintersemester spätestens bis zum 1. Juni eines jeden Jahres oder
  • für das Sommersemester spätestens bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres

 

Online-Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online über ein Portal, das rechtzeitig vor den genannten Terminen freigeschaltet wird.

Während der Online-Bewerbung sind folgende Dokumente hochzuladen (Upload)

  • ein Lebenslauf mit vollständigen Angaben über bisherige Studien- und Berufstätigkeit,
  • die Hochschulzugangsberechtigung,
  • Zeugnisse für Studienabschlüsse
  • gegebenenfalls Stationszeugnisse, Arbeitszeugnisse und Zeugnisse über weitere Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge,
  • ein einseitiges Motivationsschreiben, welches die Motivation für die Wahl des Studiengangs darlegt,
  • wenn vorhanden, ein Nachweis über die Platzziffer im Prüfungsjahr,
  • ein Profilbogen (wird im Bewerberportal als pdf zum Download bereitgestellt).

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zielgruppe

Zum Masterstudiengang kann zugelassen werden, wer ein Studium der Rechtswissenschaften an einer deutschen Hochschule mit der ersten juristischen Prüfung oder mit einem anderen berufsqualifizierenden rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss abgeschlossen hat und seine besondere Eignung nachweist.

Wenn der Studiengang nicht mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen wurde, müssen im Rahmen des Studiengangs mindestens 240 ECTS erworben worden sein. Den Hochschulabschlüssen stehen nach den Voraussetzungen der Lissabon-Konvention vergleichbare Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule gleich. Bei der Feststellung der Vergleichbarkeit sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebildeten Äquivalenzvereinbarungen zu beachten.

 

Nachweise besonderer Eignung und Schwerpunkte

Die besondere Eignung weist nach, wer mit seinem zur Zulassung berechtigenden rechtwissenschaftlichen Abschluss zu den besten 50 v. H. der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen gehört. Die besondere Eignung weist außerdem  nach, wer zwei im Durchschnitt mindestens mit 11 Punkten (vollbefriedigend) bewertete Scheine der Universität Speyer vorweisen kann.

Darüber hinaus hat die Bewerberin oder der Bewerber innerhalb des Studiums, des Rechtsreferendariats oder ihrer bzw. seiner beruflichen Tätigkeit einen Schwerpunkt im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder des öffentlichen Rechts nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt:

  • vorzugsweise durch Ableistung eines Verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums z. B. innerhalb des Rechtsreferendariats in der Verwaltungsstation, Wahlstation oder Anwaltsstation an der Universität Speyer oder
  • durch einen Schwerpunktbereich mit einem wesentlichen Anteil an öffentlich-rechtlichen Elementen in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (§ 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG) oder
  • durch einen öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt innerhalb des Rechtsreferendariats durch Ableistung der Wahlstation in der Öffentlichen Verwaltung bzw. durch Wahl eines öffentlich-rechtlichen Wahlfachs oder
  • durch langjährige berufliche Tätigkeit im Bereich der Öffentlichen Verwaltung oder einer entsprechenden wissenschaftlichen Qualifikation.

 

Ausländische Bewerbung

Von Bewerberinnen und Bewerbern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder ohne Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse vorzulegen durch

  • ein Zertifikat Zentrale Mittelstufenprüfung eines Goethe-Instituts (ZMP),
  • eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
  • einer deutschen Universität (DSH-2) oder
  • den Test Deutsch als Fremdsprache (TdN4).

 

Zulassungsentscheidung

Über die Zulassung entscheidet der zuständige Senatsausschuss. Dieser kann im Einvernehmen mit dem Senat Auswahlgespräche oder Zulassungsprüfungen durchführen. Er achtet bei der Zulassung darauf, dass die Bedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Hinblick auf die Höhe der Zulassungszahlen gewahrt bleiben.

Die Zulassung wird schriftlich mitgeteilt; ablehnende Bescheide sind zu begründen. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden als ordentliche Hörerinnen und Hörer der Universität Speyer eingeschrieben.

 

Studienplätze

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze variiert mit der Auslastung der Universität Speyer innerhalb des verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudiums. 

Reference

Studiengangskoordination

Kontakt

Claudia Hipp
Abteilung 1 - Referentin Qualitätssicherung und (Re-)Akkreditierung


Telefon: 06232 / 654-347
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: hipp@uni-speyer.de