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Masterarbeit

Die Masterarbeit muss beim Prüfungsamt angemeldet werden. Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Meldung zur Masterarbeit" aus und reichen Sie es gem. § 14 Abs. 3 MasterO LL.M. (Fassung vom 14.7.2016) spätestens zum 15. März bzw. 15. September im Prüfungsamt ein (Ausschlussfrist).

Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die zeigen soll, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Fachproblem innerhalb eines festgelegten Zeitraums sowohl in den fachlichen Einzelheiten als auch in den fächerübergreifenden Zusammenhängen eigenständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten (§ 14 Abs. 1 MasterO). Es ist daher Aufgabe der Studierenden, in der Masterarbeit nachzuweisen, dass sie diesen Anforderungen gerecht werden können.

Dabei gilt es für sie die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten, zu deren Einhaltung sich die Universität verpflichtet hat. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der rechten Seite.

Elektronisches Einreichen der Masterarbeit

Der Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium hat am 20. Juni 2017 beschlossen, dass alle ab dem Wintersemester 2017/18 ausgegebenen Abschlussarbeiten zur Begutachtung außer in gedruckter Form auch in zwei Versionen in elektronischer Form einzureichen sind:

  • In nicht-anonymisierter Form zum Verbleib bei der Universität und zu Zwecken der Gutachtenerstellung sowie
  • zum Zwecke des elektronischen Plagiatsabgleichs aus Datenschutzgründen in einer anonymisierten Variante.

Entsprechend diesem Beschluss gilt eine Abschlussarbeit erst dann als eingegangen, wenn neben den in den jeweiligen Ordnungen bezeichneten gedruckten Pflichtexemplaren der Prüfungsarbeit die Arbeit auch in den o.g. elektronischen Formen eingereicht wurde. Ohne diese elektronische Einreichung wird von der Korrektur der Abschlussarbeit abgesehen.

Die Einreichung erfolgt über das Studierendenportal