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V 105: Europäisches Verwaltungsrecht II: Grundsätze des Vollzugs des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten, "Europäischer Verwaltungsverbund"

Beginn
08.05.2024

Zeiten & Räume
Mittwochs, 13:15 - 14:45 Uhr im Runden Vortragssaal im Otto-Mayer-Gebäude
(Ausnahme am 19.06.24: Hörsaal 1)

Inhalt und Ziel der Veranstaltung

Die Vorlesung behandelt den Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten, den Einfluss des Unionsrechts auf die mitgliedstaatlichen Verwaltungsrechtsordnungen und den "Europäischen Verwaltungsverbund". Sie schließt an die Vorlesung "Europäisches Verwaltungsrecht I" an, in der insbes. allgemeine Fragen und das Recht des direkten EU-Rechtsvollzugs behandelt werden. Beide Veranstaltungen sind jedoch als in sich abgeschlossene Teile konzipiert und können auch unabhängig voneinander belegt werden.

Konkret werden in der Vorlesung "Europäisches Verwaltungsrecht II" folgende Abschnitte der unten stehenden Gesamtgliederung für beide Vorlesungen behandelt: § 1 (teilweise), § 2, § 4 (teilweise), § 6 bis § 11.

Ziel dieser Vorlesung ist es, den Teilnehmern einen Einblick in die Europäische Union als "Verwaltungsraum" zu geben und für ein "Rechtsgebiet im Werden" Interesse wecken, auch indem das Europäische Verwaltungsrecht nicht nur aus der Sicht des deutschen, sondern auch des Perspektive anderer Verwaltungsrechtsordnungen behandelt wird. Auch wenn als Veranstaltungsform die Vorlesung gewählt worden ist, sind Fragen oder Diskussionsbeiträge der Teilnehmer jederzeit erwünscht.

Empfohlene Literatur

Als "Lehrbücher" können inzwischen genannt werden:

• J. H. Jans/S. Prechal/ R.J.G.M. Widdershoven, Europeanisation of Public Law, 2. Aufl. 2015

• J.-B. Auby/J. Dutheil de la Rochère (Hrsg.), Traité de Droit administratif Européen, 3. Aufl. 2022

• P. Craig, EU Administrative Law, 3. Aufl. 2018

• T. von Danwitz, Europäisches Verwaltungsrecht, 2008

• H. Hofmann/G. C. Rowe/A. H. Türk, Administrative Law and Policiy of the European Union, 2011

• T. Siegel, Europäisierung des Öffentlichen Rechts, 2012

• U. Stelkens, Europäisches Verwaltungsrecht, Europäisierung des Verwaltungsrechts und Internationales Verwaltungsrecht, in P. Stelkens/H. Bonk/M. Sachs (Hrsg.), VwVfG, 10. Aufl. 2023, Rn. 1 - 256

• J. P. Terhechte (Hrsg.), Verwaltungsrecht der Europäischen Union, 2. Auflage 2022

• C. Harlow/P. Leino/G. della Cananea (Hrsg.), Research Handbook on EU Administrative Law, 2017

• H. C. H. Hofmann/G. C. Rowe/A. H. Türk, Specialized Administrative Law of the European Union, 2018

• S. Schmahl/M. Breuer (Hrsg.), The Council of Europe: Its Law and Policies, 2017

• U. Stelkens/A. Andrijauskaitė (Hrsg.), Good Administration and the Council of Europe: Law, Principes and Effectiveness, 2020


Gliederung und Materialien zu den Vorlesungen "EurVerwR I" und "EurVerwR II" (Vorlesungsfolien mit weiterführenden Hinweisen):

§ 1 Begriff und Themen des Europäischen Verwaltungsrechts und Verwaltungsrecht des Europarates (EurVerwR I + II)

A) Verschiedene Begriffe des Europäischen Verwaltungsrechts (EurVerwR I + II)

I. Begriffe und Gegenstände des Europäischen Verwaltungsrechts

II. Einbeziehung des „Europaratsverwaltungsrechts“ in das Europäische Verwaltungsrecht

B) Grundlagen und Gegenstand der Tätigkeit des Europarates und seine Verknüpfungen mit der Europäischen Union

I. Mitgliedstaaten des Europarates

II. Tätigkeitsfelder des Europarates

III. Organe und andere Einrichtungen des Europarates

IV. Instrumente des Europarates

V. Grundwerte des Europarates und ihre Durchsetzung

VI. Europarat und Europäische Union

C) Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und Verwaltungsrecht

I. Verpflichtungswirkung der EMRK

II. Verwaltungsrechtliche Rechtsgrundsätze in der Rechtsprechung des EGMR

D) Europaratskonventionen mit verfassungsrechtlichem Bezug

E) Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates nach Art. 15 Abs. b der Satzung des Europarates zum Verwaltungsrecht

F) Empfehlungen, „Guidelines“ und Berichte anderer Organe, Einrichtungen und Komiteesdes Europarates zur guten Verwaltung

G) Verknüpfungen des „sonstigen Europaratsrechts“ mit der EMRK

H) Konzept der paneuropäischen allgemeinen Rechtsgrundsätze guter Verwaltung

§ 2 Akteure, Rechtsquellen, Wirkungen und Gegenstand des Verwaltungsrechts der Europäischen Union (EurVerwR I + II)

A) „Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union“ als Vollzugsorgane (EurVerwR I + II)

I. Unterscheidung zwischen „Organen“ und „Einrichtungen und sonstigen Stellen“ der Union

II.Kommission als „beherrschender Verwaltungsträger“ der EU-Eigenverwaltung

III. Exkurs: Die EU-Bediensteten

IV. Dezentralisierung des direkten Vollzugs: Die Unionsagenturen im Überblick

B) Mitgliedstaatliche Verwaltungen und Unionsrecht

I. „Echter“ Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten

II. „Respektierender“ Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten

III. Vollzug des Unionsrechts durch die Mitgliedstaaten im System der geteilten Mittelverwaltung („shared management“)

IV. Besonderheiten beim Vollzug des EU-Beihilferechts

C) Rechtsquellen des Europäischen Verwaltungsrechts

I. EUV, AEUV und GRCh und „Europäisches Verfassungsrecht"

II. Allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrechts (vgl. Art. 19 Abs. 1 S. 2 EUV, Art. 340 Abs. 2 AEUV)

III. Verordnungen und Richtlinien (Art. 288 Abs. 2 und 3 AEUV)

IV. Adressatenunabhängige Beschlüsse (Art. 288 Abs. 4 AEUV)

V. Gesetzgebungsakte, delegierte und Durchführungsrechtsakte (Art. 289 bis Art. 291 AEUV)

VII. Mitteilungen, Empfehlungen, Stellungnahmen und Leitlinien (Soft Law) der Kommission

D) Gültigkeitsvermutung und Anwendungsvorrang des Unionsrrechts (EurVerwR II)

I. Gültigkeitsvermutung und Verwerfungskompetenz für Unionsrechtsakte

II.  Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht

E) Abgrenzung des EU-Verwaltungsrechts zum EU-Privatrecht und EU-Strafrecht (EurVerwR II)

I. EU-Verwaltungsrecht und EU-Privatrecht

II. EU-Verwaltungsrecht und EU-Strafrecht

B) Rechtsanwendungs- und Rechtsauslegungsmethoden im Europäischen Verwaltungsrecht

I. Unionsweit einheitliche Anwendungsroutinen beim Umgang mit dem Unionsrecht?

II. Heranziehung der nationaler Rechtsanwendungsroutinen bei der Anwendung des Unionsrechts

III. Problembewusstsein als „zweitbeste“ Lösung

IV. Konditionale und finale Rechtsetzung im Europäischen Verwaltungsrecht

V. Gebundene Verwaltung und administrative Entscheidungsspielräume im Europäischen Verwaltungsrecht

§ 3 Rechtsanwendung und Rechtsverständnis im Recht der Europäischen Union (EurVerwR II)

A) Das Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV) als Instrument zur Gewährleistung einheitlicher Rechtsanwendung in der EU

I. Gegenstand einer Vorabentscheidung über die Auslegung des Unionsrechts

II. Wirkungen einer Vorabentscheidung über die Auslegung des Unionsrechts

III. Vorlageberechtigung und mitgliedstaatliche Pflicht zur Ermöglichung von Vorabentscheidungsersuchen

IV. Durchsetzung der Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte (Art. 267 Abs. 3 AEUV)

B) Problem uneinheitlicher Rechtsanwendungsroutinen innerhalb der EU

I. Unionsweit einheitliche Anwendungsroutinen beim Umgang mit dem Unionsrecht?

II. Heranziehung der nationaler Rechtsanwendungsroutinen bei der Anwendung des Unionsrechts

III. Problembewusstsein als „zweitbeste“ Lösung

C) Konditionale und finale Rechtssetzung im EU-Verwaltungsrecht

D) Gebundene Verwaltung und administrative Entscheidungsspielräume im EU-Verwaltungsrecht

I. Konzept der strikt gebundenen Verwaltung im deutschen Verwaltungsrecht

II. Existenz strikt gebundener Verwaltung im deutschen Sinne auf Unionsebene?

§ 4 Direkter Vollzug des Unionsrechts I: Organisation und Rechtsgrundlagen (EurVerwR I)

A) Rechtsgrundlagen der Organisation der EU-Eigenverwaltung und ihrer Zuständigkeiten (EurVerwR I + II)

I. Primärrechtliche Zuweisung von Verwaltungskompetenzen an die EU-Eigenverwaltung

II. Sekundärrechtliche Zuweisung von Verwaltungskompetenzen an die EU-Eigenverwaltung

III. Insbesondere: Rechtsgrundlage für die Errichtung von Agenturen

IV. Exkurs: Verwaltungsaufgaben der EZB im Bankaufsichtsrecht

B) Rechtsgrundlagen für das „Handlungsrecht“ der EU-Eigenverwaltung (EurVerwR I)

I. Unionsrecht als Grundlage des direkten Unionsrechtsvollzugs

II. Nationales Privatrecht als Grundlage des direkten Unionsrechtsvollzugs

III. Das Grundrecht auf gute Verwaltung (Art. 41 GRCh) und seine Konkretisierung durch Soft Law und „Ombudsprudence“

IV. Die ReNEUAL Model Rules on EU Administrative Procedure und die Frage der Kodifizierung des Verwaltungsverfahrensrechts für die EU-Eigenverwaltung

V. Außervertragliche Haftung nach Art. 340 Abs. 2 AEUV

C) Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen des direkten Unionsrechtsvollzugs (EurVerwR I + II)

I. Zuständigkeit des EuGH als Regelfall

II. Zuständigkeit mitgliedstaatlicher (Fach-)Gerichte als Ausnahmefall nach Art. 274 AEUV

III. (Un-)Zuständigkeit nationaler Verfassungsgerichte

D) Spezifische Fragen bei Unionsagenturen (EurVerwR I)

I. … und Meroni? Institutionelles Gleichgewicht und Agenturerrichtung

II. Organisation der Agenturen und ihre „Unabhängigkeit“

III. Rechtsschutz gegenüber Agenturentscheidungen

§ 5 Direkter Vollzug des Unionsrechts II: Handlungsformen der EU-Eigenverwaltung (EurVerwR I)

A) Existenz und Stand einer Handlungsformenlehre des direkten Unionsrechtsvollzugs?

I. Allgemeines zu den Funktionen einer verwaltungsrechtlichen Handlungsformen- und Fehlerfolgenlehre

II. Besonderheiten des Verhältnisses zwischen abstrakt-genereller Regelung und Einzelfallentscheidung im EU-Eigenverwaltungsrecht

III. Art. 288 AEUV als Grundlage der Handlungsformenlehre des EU-Eigenverwaltungsrechts?

IV. Stand der Handlungsformen- und Fehlerfolgenlehre des EU-Eigenverwaltungsrechts

B) Die „EU-Eigenverwaltungsentscheidung

I. Begriff und Funktionen der „EU-Eigenverwaltungsentscheidung“

II. Wirksamkeit und Aufhebbarkeit von „EU-Eigenverwaltungsentschei-dungen“

III. Abgrenzung von „EU-Eigenverwaltungsentscheidungen“ zu Rechtsakten mit „Verfassungscharakter“

C) Der „EU-Eigenverwaltungsvertrag“

I. Einsatzfelder des „EU-Eigenverwaltungsvertrags“

II. Primärrechtlicher Rahmen des „EU-Eigenverwaltungsvertrags“

III. Bestimmung des auf „EU-Eigenverwaltungsverträge“ anwendbaren materiellen Vertragsrechts

IV. Sonderproblem: Selbsttitulierung vertraglicher Zahlungsansprüche nach Art. 299 AEUV

D) Raumplanung durch die EU-Eigenverwaltung

I. Raumdimension des Verwaltungshandelns der Kommission

II. Rechtsformen der Raumplanung durch die EU-Eigenverwaltung

III. Verwaltungsverfahren bei Raumplanungen der Kommission und Rechtsschutz

§ 6 Indirekter Vollzug des Unionsrechts I: Organisation und Rechtsgrundlagen (EurVerwR II)

A) Art. 4 Abs. 3 EUV als Grundlage der Pflicht der Mitgliedstaaten zum Vollzug des Unionsrechts

I. „Deutsche Milchkontor“ – Ein Fall zum Einstieg

II. Aus Art. 4 Abs. 3 EUV folgende Pflichten: Transposition – Implementation – Enforcement

III. Das sog. „Unionsverwaltungsrecht“ als Bestandteil der aus Art. 4 Abs. 3 AEUV folgenden „Enforcement-Pflichten“

B) Vorrang des indirekten Vollzugs des Unionsrechts nach Art. 4 Abs. 2 EUV, des Art. 197 AEUV und des Art. 291 Abs. 1 AEUV?

I. Auffassung des BVerfG zur Bedeutung des Art. 4 Abs. 2 EUV für Organisation und Verfahren des Unionsrechtsvollzugs

II. Art. 197 AEUV und nationale Identität der Mitgliedstaaten

III. Art. 291 Abs. 1 AEUV und nationale Identität der Mitgliedstaaten

IV. Grundsatz der institutionellen und verfahrensrechtlichen Autonomie der Mitgliedstaaten und nationale Identität der Mitgliedstaaten

V. Gibt es eine nationale „Verwaltungs(rechts)identität“ i. S. des Art. 4 Abs. 2 EUV?

C) Zuständigkeit für den indirekten Vollzug des Unionsrechts in Deutschland

I. Innerstaatliche Zuständigkeitsverteilung für den „echten“ Vollzug des Unionsrechts

II. Innerstaatliche Zuständigkeitsverteilungfür den „respektierenden“ Vollzug des Unionsrechts

III. Innerstaatliche Zuständigkeitsverteilung bei der geteilten Mittelverwaltung

IV. Innerstaatliche Zuständigkeitsverteilung in Zusammenhang mit dem EU-Beihilferecht

§ 7 Indirekter Vollzug des Unionsrechts II: Die „Aufsicht“ der Kommission über den indirekten Vollzug des Unionsrechts (EurVerwR II)

A) Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV als „Grundmodell“

I. Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens

II. Einleitungsermessen der Kommission

III. Beteiligte am Vertragsverletzungsverfahren

IV. Informationsgrundlagen für die Vorbereitung von Vertragsverletzungsverfahren

V. Ablauf des Vertragsverletzungsverfahrens

VI. Wirkungen und Durchsetzung eines stattgebenden Urteils (Art. 260 AEUV)

VII. Sonderfall: Vertragsverletzungsverfahren wegen unionsrechtswidriger Entscheidungen nationaler Verfassungsgerichte?

B) Sonder-Aufsichtssysteme imPrimärrecht (Art. 107 ff., Art. 126 AEUV)

C) Finanzwirksame Aufsichtsinstrumente

I. Anlastungen und Finanzkorrekturen

II. Ausfallhaftung für unterlassene Rückforderung von unionsfinanzierten Zuwendungen

III. Ausfallhaftung für unterlassene Erhebung von „traditionellen Eigenmitteln“

IV. Allgemeine Haftung der Mitgliedstaaten für aus Verletzung des Unionsrechts entstehende Schäden der Union aus Art. 4 Abs. 3 EUV?

V. Durchsetzung finanzwirksamer Aufsichtsinstrumente

D) Innerstaatliche Lastenverteilung für „Aufsichtsschäden“

§ 8 Indirekter Vollzug des Unionsrechts III: Auswirkungen des Unionsrechts auf die Organisation und Aufgaben der mitgliedstaatlichen Verwaltungen (EurVerwR II)

A) Auswirkungen des Unionsrechts auf die Form der Erfüllung der Aufgaben der mitgliedstaatlichen Verwaltungen

I. Daseinsvorsorge: Von der Leistungs- zur Gewährleistungsverwaltung

II. Von der „Selbsterfüllung“ von Verwaltungsaufgaben zur „Ausschreibungsverwaltung“

III. Veränderungen in der Ordnungsverwaltung: Zertifizierung durch akkreditierte Private statt staatlicher (Voll-)Überwachung

IV. Von der Vorhabenplanung zur Umweltplanung

IV. Informationsfreiheit, Informationsverwaltungsrecht und Open Government

B) Auswirkungen des Unionsrechts auf die mitgliedstaatliche Verwaltungsorganisation

I. Allgemeine unionsrechtliche Anforderungen an Aufbau und Ausstattung nationaler Behörden, die mit dem Vollzug von Unionsrecht betraut sind

II. Beispiele für fachrechtliche unionsrechtliche Vorgaben zur Organisation und Zuständigkeiten nationaler Fachbehörden

C) Begrenzung unionsrechtlicher Vorgaben für die Verwaltungsorganisation durch Art. 4 Abs. 2 EUV?

I. Kann Unionsrecht den Mitgliedstaaten vorschreiben, weisungsungebundene Behörden einzurichten?

II. Kommunale Selbstverwaltung in der Europäischen Union

§ 9 Indirekter Vollzug des Unionsrechts IV: Europäisierung des Allgemeinen Verwaltungsrechts der Mitgliedstaaten (EurVerwR II)

A) Veränderungen der Handlungsformen der nationalen Verwaltungen durch unionsrechtliche Modifizierung der Fehlerfolgen?

I. Allgemeines zu den Funktionen der Handlungsformenlehre und der Fehlerfolgenlehre

II. Nationale Fehlerfolgenlehre und Anwendungsvorrang des Unionsrechts

III. Bestandskraft(sfähigkeit) unionsrechtswidriger Verwaltungsakte nationaler Behörden

IV. „Pacta sunt servanda“ beim Vollzug des Unionsrechts

B) „Prozeduralisierung“ des Verwaltungsrechts durch Europäisierung?

I. Kleine Einführung zu § 45, § 46 VwVfG

II. Verwaltungsverfahrensrecht und Verfahrensfehlerfolgen aus der Behörden-, Betroffenen- und Gerichtsperspektive

III. „Das Verhältnis von Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht in europäischer Sicht“ nach R. Wahl (DVBl. 2003, 1285 – 1293)

IV. Eingang des Wahl‘schen Ansatz in das deutsche verwaltungswissen-schaftliche Allgemeingut

V. Zulassung potentiell umweltschädlicher Großvorhaben als Schwerpunkt der Diskussion über den „Eigenwert“ des Verwaltungsverfahrens

VI. Keine Bestätigung eines allgemeinen unionsrechtlichen „Prozeduralisierungskonzepts“ durch den EuGH

VII. Fazit

C) Modifikationen des nationalen Staatshaftungsrechts durch unionsrechtliche Vorgaben

I. Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zur unionsrechtlich begründeten Haftung der Mitgliedstaaten für Unionsrechtsverletzungen

II. Unionsrechtliches „Regelungsumfeld“ des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs

III. Verhältnis des unionsrechtlichen Staatshaftungs-anspruchs zum nationalen Staatshaftungsrecht

D) Unionsrecht und nationale Kodifikationen des Allgemeinen Verwaltungsrechts: Unionsrecht als „Kodifikationsbrecher“?

§ 10 Indirekter Vollzug des Unionsrechts V: Europäisierung des Verwaltungsprozessrechts der Mitgliedstaaten (EurVerwR II)

A) Primärrechtliche Vorgaben für die nationale (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit

I. Effektiver Vollzug (Art. 4 Abs. 3, Art. 19 Abs. 1 Uabs. 2 EUV) und effektiver Rechtsschutz (Art. 47 GRCh)

II. Art. 47 GRCh und Art. 6 Abs. 1, Art. 13 EMRK i.V.m. Art. 6 Abs. 3 EUV, Art. 52 Abs. 3 GRCh als unionsrechtliche Rechtsschutzgarantie

III. Durchsetzung primärrechtlicher Vorgaben für das nationale Gerichtsverfassungsrecht und ihre Verankerung in Art. 2 EUV

B) „Private Enforcement“ des Unionsrechts vor nationalen (Verwaltungs-)Gerichten und nationale „Systementscheidungen“ für den subjektiven Rechtsschutz

I. Gewährung durchsetzbarer Unionsrechte (auch) zur Ermöglichung von „Private Enforcement“ des Unionsrechts

II. Anpassung der deutschen „Systementscheidung für den subjektiven Rechtsschutz“ im Verwaltungsrecht?

III. Private statt administrative Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Pflichten Privater?

C) Vorgaben von Art. 4 Abs. 3 EUV i. V. mit Art. 47 GRCh für die Effektivität des nationalen (Verwaltungs-)Rechtsschutzes in Streitigkeiten mit unionsrechtlichem Bezug

I. „Iura novit curia“ und „ne ultra petita“

II. Rechtskraft und Unionsrecht

III. Unionsrechtliche Vorgaben für Klagearten, Entscheidungswirkungen, Vollstreckbarkeit

IV. Einstweiliger Rechtsschutz und Unionsrecht

§ 11 Europäisches Verwaltungskooperationsrecht und Europäischer Verwaltungsverbund (EurVerwR II)

in Arbeit