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Bewerbung und Zulassung

Bewerbungsportal ab sofort geöffnet!

Das Online-Bewerbungsportal ist ab sofort bis zum 22.06.2025 geöffnet.

Zulassungsvoraussetzungen

  1. berufsqualifizierender Hochschulabschluss - in der Regel nachgewiesen durch ein Staatsexamen, eine Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung an einer deutschen Universität oder vergleichbaren Hochschule - und im Rahmen dieses abgeschlossenen Studiengangs mindestens 210 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS-Punkte), wobei bis zu 30 ECTS-Punkte aus Weiterbildung und/oder berufspraktischer Erfahrung angerechnet werden können
  2. einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr

Den oben genannten Hochschulabschlüssen stehen nach den Voraussetzungen der Lissabon-Konvention vergleichbare Abschlüsse an einer ausländischen Hochschule gleich. Bei der Feststellung der Vergleichbarkeit sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebildeten Äquivalenzvereinbarungen zu beachten.

Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt insbesondere durch ein Zertifikat „Zentrale Mittelstufenprüfung“ eines Goethe-Instituts (ZMP), eine „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ einer deutschen Universität (DSH-2) oder den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TdN4).

Zulassung

Die Zulassung ist spätestens zum 1. Juni eines Jahres zu beantragen. In Ausnahmefällen können auch verspätet eingegangene Bewerbungen berücksichtigt werden, sofern die ordnungsgemäße Aufnahme des Studiums gewährleistet ist. Hinweis: für das kommende Wintersemester 2025/2026 wurde die Bewerbungsfrist bis zum 22.06.2025 verlängert!

Dem Zulassungsantrag sind beizufügen

  • ein Lebenslauf mit vollständigen Angaben über bisherige Studien- und Berufstätigkeit,
  • die Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Abschrift,
  • Zeugnisse für Studienabschlüsse in beglaubigter Abschrift,
  • Arbeitszeugnisse und Zeugnisse über weitere Ausbildungs- und Fortbildungsgänge,
  • ein kurzes Motivationsschreiben (ein bis zwei Seiten), welches die Motivation und den Einsatz der erworbenen Kompetenz für den Berufsalltag, sowie
  • gegebenenfalls eine formlose Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, dass die Aufnahme des Studiums unterstützt wird.

Über die Zulassung entscheidet der Ausschuss für die Masterstudiengänge. Die Eignung für den Studiengang wird nachgewiesen durch:

  • Gesamteindruck der Bewerbung (40%),
  • Einschlägige berufliche Praxis im Bereich des Wissenschaftsmanagements und Zusammenhang mit dem Masterstudiengang (30%)
  • Art, Ausrichtung und Gesamtnote des absolvierten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (20%)
  • Unterstützung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber (10%).

Der Ausschuss für die Masterstudiengänge achtet bei der Zulassung darauf, dass die Bedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Hinblick auf die Höhe der Zulassungszahlen gewahrt bleiben.

Die Zulassung wird in Textform mitgeteilt; ablehnende Bescheide sind zu begründen. 2Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden als ordentliche Hörerinnen und Hörer der Universität Speyer eingeschrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Prüfungsordnung.

Studienkoordination

Kontakt

Claudia Hipp
Abteilung 1 - Referentin Qualitätssicherung und (Re-)Akkreditierung


Telefon: 06232 / 654-347
Telefax: 06232 / 654-446
E-Mail: hipp@uni-speyer.de